Rücktrittsrecht beim Online-Shopping

Sie sind mit dem Produkt, das Sie online gekauft haben, nicht zufrieden? Nach der EU-Verbraucherschutzrichtlinie können Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Wann die Frist beginnt, welche Ausnahmen es gibt und welche Kosten der Konsument zu tragen hat, erfahren Sie hier.

Aufgrund der EU-Verbraucherschutzrichtlinie, die in Österreich in Form des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt wurde, werden Konsumenten beim Online-Shopping besondere Rechte eingeräumt – Kern dieser Rechte ist das besondere Rücktrittsrecht für im Internet abgeschlossene Verträge. Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Wie lange darf ein Verbraucher zurücktreten?

Wenn Sie ein Produkt in einem Online-Shop erwerben, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen den Rücktritt nicht begründen. Oft werden von Unternehmen Fragebögen über die Gründe des Rücktritts mitgeliefert. Diese müssen Sie daher nicht beantworten.

Diese Frist verlängert sich auf 12 Monate, wenn es der Unternehmer unterlässt, den Konsumenten über sein Rücktrittsrecht zu informieren.

Wann beginnt die Frist?

Die 14 Tage-Frist beginnt mit jenem Tag zu laufen, an dem der Konsument das Produkt erhält. Entscheidend ist, wann er wirklich in den Besitz der Ware kommt. Wird das Produkt hinterlegt, beginnt die Frist erst bei Abholung bei der Postfiliale oder in der Abholstation.

Gibt es Ausnahmen vom Rücktrittsrecht?

Bei bestimmten Produkten ist aufgrund ihrer Eigenart ein Rücktritt schwer möglich. Das 14-tägige Rücktrittsrecht ist daher bei gewissen Produkten und Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese betrifft bspw.:

Die vollständige Liste derjenigen Verträge, bei denen die 14 Tage-Frist nicht gilt, finden Sie in § 18 des FAGG.

Wann muss die Ware zurück gesendet werden?

Der Konsument muss das Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts vom Vertrag zurücksenden.

Wer muss die Rücksendekosten tragen?

Die Rücksendekosten müssen vom Konsument getragen werden. Unterbleibt eine entsprechende Belehrung des Konsumenten durch das Unternehmen, müssen die Rücksendekosten vom Unternehmen getragen werden.

Muss der Konsument sonstige Kosten tragen?

Nein. Der Konsument hat mit Ausnahme der Rücksendungskosten keine weiteren Kosten zu leisten. Wertminderungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Ware sind nicht gerechtfertigt, wenn die Ware lediglich geprüft (Beschaffenheit, Funktion etc) wird.

Wann erhält der Konsument sein Geld?

Das Unternehmen muss innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts den Kaufpreis inkl aller Nebenkosten zurückerstatten.

Rechtsanwalt für Konsumentenschutz

Wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit im Internet abgeschlossenen Kaufverträgen  haben, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz oder Internetrecht und lassen Sie etwaige Ansprüche prüfen.

 

Bild Copyright: Bigstock

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben