Aufgrund der EU-Verbraucherschutzrichtlinie, die in Österreich in Form des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt wurde, werden Konsumenten beim Online-Shopping besondere Rechte eingeräumt – Kern dieser Rechte ist das besondere Rücktrittsrecht für im Internet abgeschlossene Verträge. Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Wenn Sie ein Produkt in einem Online-Shop erwerben, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen den Rücktritt nicht begründen. Oft werden von Unternehmen Fragebögen über die Gründe des Rücktritts mitgeliefert. Diese müssen Sie daher nicht beantworten.
Diese Frist verlängert sich auf 12 Monate, wenn es der Unternehmer unterlässt, den Konsumenten über sein Rücktrittsrecht zu informieren.
Die 14 Tage-Frist beginnt mit jenem Tag zu laufen, an dem der Konsument das Produkt erhält. Entscheidend ist, wann er wirklich in den Besitz der Ware kommt. Wird das Produkt hinterlegt, beginnt die Frist erst bei Abholung bei der Postfiliale oder in der Abholstation.
Bei bestimmten Produkten ist aufgrund ihrer Eigenart ein Rücktritt schwer möglich. Das 14-tägige Rücktrittsrecht ist daher bei gewissen Produkten und Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese betrifft bspw.:
Die vollständige Liste derjenigen Verträge, bei denen die 14 Tage-Frist nicht gilt, finden Sie in § 18 des FAGG.
Der Konsument muss das Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts vom Vertrag zurücksenden.
Die Rücksendekosten müssen vom Konsument getragen werden. Unterbleibt eine entsprechende Belehrung des Konsumenten durch das Unternehmen, müssen die Rücksendekosten vom Unternehmen getragen werden.
Nein. Der Konsument hat mit Ausnahme der Rücksendungskosten keine weiteren Kosten zu leisten. Wertminderungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Ware sind nicht gerechtfertigt, wenn die Ware lediglich geprüft (Beschaffenheit, Funktion etc) wird.
Das Unternehmen muss innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts den Kaufpreis inkl aller Nebenkosten zurückerstatten.
Wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit im Internet abgeschlossenen Kaufverträgen haben, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz oder Internetrecht und lassen Sie etwaige Ansprüche prüfen.
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