Oft kommt man unverschuldet in eine Situation in der es Beistand durch einen Rechtsanwalt bedarf – schnell kann man in Folge eines Autounfalls mit strafrechtlichen, verwaltungsstrafrechtlichen oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Auch als Konsument, Mieter oder Arbeitnehmer kommt man immer wieder mit rechtlichen Themen in Berührung. Nimmt man in diesen Fällen anwaltliche Beratung in Anspruch, kann dies schnell teuer werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, vertritt die Versicherung Ihre rechtlichen Interessen und übernimmt die entsprechenden Kosten für Sie. Dies kann bereits im Vorfeld einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verhandlung durch Vergleichsgespräche oder Mediation geschehen.
Welche Risiken durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, hängt von der genauen Umschreibung der Leistungen in der Versicherungspolizze ab. Inzwischen ist es bei Versicherungsunternehmen durchaus üblich geworden, neben einer Art Grundversicherung verschiedene Pakete bzw. Bausteine anzubieten: vom Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, über den Erb- und Familien-Rechtsschutz bis zum Vertrags-Rechtsschutz.
Im Rahmen dieser Pakete sollen bestimmte Rechtsrisiken abgedeckt werden, die in einem bestimmten Rechtsbereich typischerweise anfallen. So werden Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsgerichts-Rechtschutz aus dem Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bspw. in Bezug auf Lohn- und Gehaltsansprüche, Abfertigung; etc. – abgedeckt. Dennoch gilt es auch bei Abschluss eines solchen Versicherungspaketes genau zu prüfen, welche rechtlichen Probleme nicht gedeckt sind, die sich in diesem Rechtsbereich üblicherweise ergeben.
Sobald die Versicherung eine Deckungszusage ausgesprochen hat, übernimmt sie die Kosten für eine außergerichtliche Lösung des Problems und sollte dies nicht ausreichen, auch die Anwalts- und Gerichtskosten bei behördlichen oder gerichtlichen Verfahren. Dies umfasst auch die Sachverständigen,- Dolmetscher- und Zeugenkosten. Geht der Prozess verloren, übernimmt die Versicherung auch die Verfahrenskosten des Gegners.
Nicht übernommen werden dagegen Kosten, Leistungen oder Strafen, die im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegenüber der Partei ausgesprochen werden. Wird etwa eine Geldstrafe gegen den Versicherten ausgesprochen oder muss er Schadensersatz leisten, wird dies von der Versicherung nicht übernommen.
TIPP: Führen Sie keine Vergleichsverhandlungen und beauftragen Sie keinen Rechtsanwalt mit der Vornahme von Handlung bevor nicht eine Deckungszusage von der Versicherung gegeben wurde. Informieren Sie daher das Versicherungsunternehmen unverzüglich über die jeweilige Sachlage. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung des Rechtsanwalts übernimmt dann die Versicherung. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz verloren gehen.
Wie bei allen Versicherungsverträgen ist es auch bei Rechtsschutzversicherungen besonders wichtig, die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen zu studieren. Auch wenn diese sehr trocken zu lesen sind, ist es enorm wichtig, genau zu wissen, welche Leistungen inkludiert bzw. exkludiert sind. Sollten Sie ein rechtliches Problem zum Thema Anlegerschutz haben, aber über kein Vertragsrechtsschutzpaket verfügen, bleiben Sie auf den Anwaltskosten sitzen.
Neben der Frage, welche Leistungen übernommen werden, ist insbesondere auch die Höhe der Versicherungssumme entscheidend. Versicherungen decken nicht unbegrenzt Leistungen ab, sondern übernehmen die Kosten aus Rechtsstreitigkeiten nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Beim Vergleich der verschiedenen Angebote sollten Sie auch darauf achten, ob die jeweiligen Angebote einen Selbstbehalt enthalten und ob andere Familienmitglieder (Ehegatte, Kinder) mitversichert sind.
Ein wichtiger Punkt bei Rechtsschutzversicherung ist die Frage, ob eine freie Anwaltswahl vereinbart wird oder Sie auf Vertrauensanwälte der Versicherungen beschränkt sind. Haben Sie keine freie Anwaltswahl bedeutetet das, dass die Versicherung den Anwalt für Sie bestimmt. In der Regel sollte daher freie Anwaltswahl vereinbart werden.
Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie sich über folgende Punkte im klaren sein:
Bild: ©Bigstock
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media