meinanwalt.at: Frau Dr. Prasthofer-Wagner, Sie sind selbständige Rechtsanwältin in Graz und beraten Klienten insbesondere bei Scheidungen. Möchten Sie sich unseren Nutzern etwas näher vorstellen?
Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner: Ich bin seit 30 Jahren selbstständige Rechtsanwältin mit dem Fokus auf Familienrecht, eben Scheidungen, Trennungen und ist es mir sehr wichtig, für den Fall als aus einer Beziehung Kinder hervorgegangen sind, dass man den Blickwinkel der Kinder im Auge behält.
Was macht Ihrer Ansicht nach eine gute Scheidungsanwältin bzw. einen guten Scheidungsanwalt aus?
Abgesehen von der exzellenten Fachkenntnis, Geduld, Empathie und Einfühlungsvermögen.
Wo sehen Sie in der Praxis bei Scheidungen die größten Schwierigkeiten und Stolpersteine?
Dass die Erwartungshaltung der Ehefrau, des Ehemannes nicht immer deckungsgleich mit der aktuellen Rechtslage ist. Demgemäß bedarf es der kundigen Aufklärung durch den spezialisierten Scheidungsanwalt. Unbedingt zu beachten sind die gemeinsamen Kinder, die Obsorge über die gemeinsamen Kinder, die Geldunterhaltsverpflichtung des sodann getrennt lebenden Elternteiles, das Kontaktrecht der Kinder zu diesem Elternteil.
Sind sich Ehepartner einig, dass sie sich scheiden lassen wollen, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Was sollten die beiden Ehepartner unbedingt beachten?
Der Problemkreis Ehegattenunterhalt, der Problemkreis Ehewohnung (Haus, Mietwohnung, Eigentumswohnung etc.), die bezughabenden Verbindlichkeiten, sowie die Aufteilung der Ersparnisse.
Welches Vermögen unterliegt der Aufteilung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Das Vermögen wird unabhängig vom Verschulden am Scheitern der Ehe aufgeteilt und es ist der Beitrag der Ehegattin, sowie der Beitrag des Ehegatten zu beachten.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung bei einer Scheidung?
Es ist eine Lösung zu finden, sei es, dass ein Ex-Ehegatte im gemeinsamen Haus verbleibt und den anderen ausbezahlt, sei es, dass die Ex-Gattin auf bestimmte Zeit ein Wohnrecht mit den gemeinsamen Kindern im gemeinsamen Haus erhält und dann das Haus gemeinsam veräußert wird, sei es, dass das Haus bei Scheidung gemeinsam veräußert wird, vom Veräußerungserlös die offenen Kredite getilgt werden und so ein Überschuss verbleibt, dieser zwischen den Ehegatten geteilt wird. Dies ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen.
Oft werden während der Ehe Kredite aufgenommen. Wer muss für die Verbindlichkeiten aufkommen, wenn es zur Scheidung kommt?
Auch dies bedarf in jedem Einzelfall der genauen Prüfung. Grundsätzlich unterliegen nur konnexe Schulden der Aufteilung, also solche, die mit der Anschaffung des Hauses oder der Wohnung beispielsweise im Zusammenhang stehen und ist der Ehegatte, der das Vermögen (Haus, Wohnung) übernimmt, grundsätzlich verpflichtet diese Kredite alleine zurückzubezahlen. Dem weichenden Ehegatten kommt sodann jedenfalls eine Ausfallsbürgschaft gemäß § 98 Ehegesetz zugute.
Wann besteht ein Unterhaltsanspruch eines Ehepartners gegen den anderen?
Grundsätzlich hat nur dieser Ehepartner, der aus dem überwiegenden Verschulden des anderen Ehepartners geschieden wird, einen Unterhaltsanspruch, jedoch gibt es auch Ausnahmeregelungen, wenn kleine Kinder zu versorgen sind etc. Auch dies ist immer im Einzelfall genau zu prüfen.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?
Wenn beide Ehegatten berufstätig sind, wird der Unterhalt nach der Differenzwertmethode berechnet. Dies bedeutet, dass das Familiennettoeinkommen zu ermitteln ist und 40% hievon, abzüglich des Eigeneinkommens, dem unterhaltsberechtigten Ehepartner zusteht. Dies ausschließlich unter der Voraussetzung, dass keine unterhaltsberechtigten Kinder da sind. Demgemäß ist es sicherlich dringend geboten, im Einzelfall einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Nach welchen Grundsätzen wird über das Sorgerecht bzw. die Obsorge entschieden?
Seit 2013 ist es dem österreichischen Gesetzgeber ein Anliegen, dass auch nach erfolgter Scheidung das Sorgerecht, also die Obsorge, gemeinsam von beiden Eltern weiter innegehabt werden soll. Demgemäß ist nach Scheidung der Haushalt festzulegen, indem das Kind bzw. die Kinder sodann hauptsächlich betreut werden. Im konkreten Einzelfall kann es durchaus im Kindeswohl gelegen sein, dass nach Scheidung nur ein Elternteil die Obsorge alleine innehat. Dies ist aber nach den Vorstellungen des österreichischen Gesetzgebers seit 2013 die Ausnahme.
Wie häufig darf ein Elternteil sein Kind sehen, wenn es hauptsächlich beim anderen Elternteil lebt?
Jedenfalls, wenn keine Gewalt im Spiel ist oder sonstige kindeswohlgefährdenden Handlungen bzw. Unterlassungen gesetzt worden sind, zumindest jedes zweite Wochenende und während der Ferien die halbe Ferienzeit des Kindes. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bleiben den Eltern selbstverständlich unbenommen.
Kann ein Kind selbst entscheiden, ob es bei der Mutter oder beim Vater leben möchte?
Ab dem 10. Lebensjahr in etwa ist ein Kind jedenfalls zu hören, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist die Meinung des Kindes von großer Bedeutung, jedoch sind im Obsorgeverfahren immer die Kindeswohlkriterien zu beachten. Gerade deshalb ist es im Einzelfall geboten, sich Rat durch einen Spezialisten einzuholen.
Wie lange dauern streitige Scheidungsverfahren Ihrer Erfahrung nach durchschnittlich?
Nach der aktuell vorliegenden Statistik nicht länger als 2 Jahre, im Einzelfall kann sich ein streitiges Scheidungsverfahren über Jahre hinweg erstrecken. In vielen Fällen wird ein Scheidungsverfahren nach Scheitern der außergerichtlichen Anwaltskorrespondenz streitig begonnen und endet bereits in der zweiten oder dritten Verhandlung durch Protokollierung einer einvernehmlichen Scheidung.
Speziell Frauen fragen sich bei einer Scheidung auch immer, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Scheidung hat: Bin ich noch krankenversichert? Habe ich Anspruch auf eine Pension?
Die berufstätige Frau ist jedenfalls auch nach Scheidung krankenversichert, wenn sie vor Scheidung selbst krankenversichert war. Anspruch auf eine Pension hat sie aufgrund ihrer eigenen Berufstätigkeit bei Erreichen der Alterspensionsgrenze, Anspruch auf Pension des sohin geschiedenen Ehemannes hat sie allenfalls, dies ist aber im Einzelfall exakt zu prüfen.
Hausfrauen sind während aufrechter Ehe beim Ehemann mitversichert. Diese Versicherung endet nach Scheidung, sodass gerade solche Frauen sich unbedingt Rat bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einholen sollten.
Vielen Dank für das Gespräch!
Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner ist selbständige Rechtsanwältin in Graz. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen insbesondere das Familien- und Scheidungsrecht. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner bei meinanwalt.at und auf ihrer Website.
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