Rauchen am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?

Das Arbeitnehmerschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer von den Einwirkungen des Rauchens am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Das Rauchen in Büroräumen mit Nichtrauchern ist jedenfalls verboten. Auch in Aufenthaltsräumen dürfen Nichtraucher keinem Tabakrauch ausgesetzt werden.

Gemäß § 30 Arbeitnehmerschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind. Arbeiten Raucher und Nichtraucher im selben Büro oder Werkstätte zusammen, ist das Rauchen in jedem Fall verboten. Auch das Rauchen in Sanitätsräumen (WC, Duschen etc) und Umkleideräumen ist gesetzlich nicht erlaubt. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen auch keine anderen Regelungen anordnen.

Ein generelles Rauchverbot gilt auch für all jene Geschäftsräume und andere Räumlichkeiten, die Kunden betreten. Hier darf zu den Betriebszeiten keinesfalls geraucht werden. In Aufenthaltsräumen und Bereitschaftsräumen ist das Rauchen nur dann erlaubt, wenn geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen – z.B. durch Schaffung von Raucherkammern – Nichtraucher vom Tabakrauch geschützt werden.

Wenn Sie alleine in Ihrem Büro arbeiten und es keinen Kundenverkehr gibt, dürfen Sie rauchen. Wenn in dem Büroraum nur Raucher arbeiten, ist das Rauchen ebenfalls gestattet. Wurde vom Arbeitgeber ein generelles Rauchverbot ausgesprochen, dürfen Sie nur vor dem Gebäude Ihre Zigarette genießen.

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Rauchverbot am Arbeitsplatz

In diesen Fällen ist das Rauchen nicht gestattet:

Wo Sie am Arbeitsplatz rauchen dürfen

In den folgenden Fällen ist das Rauchen gestattet:

Kein Anspruch auf Rauchpausen

Rauchende Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Rauchpausen. Vielmehr bleiben nur die gesetzlichen Pausen, die jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitszeitgesetzes zustehen (eine halbe Stunde bei mehr als 6 Stunden tägliche Arbeitszeit). Natürlich können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bestimmte Raucherpausen im Dienstvertrag festlegen. Auch Betriebsrat und Arbeitgeber können eine entsprechende Regelung vereinbaren.  

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