Während Sie in Österreich beim Lenken eines KFZs die 0,5 Promille Grenze einhalten müssen, gilt für Radfahrer ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft).
Wenn Sie mit mehr als 0,8 Promille beim Radfahren erwischt werden, drohen Ihnen folgende Strafen:
Ab 0,8 Promille: EUR 800 - 3.700
Ab 1,2 Promille: EUR 1.200 - 4.400
Ab 1,6 Promille: EUR 1.600 - 5.900
Sollten Sie sich bei einer Polizeikontrolle weigern, einen Alkoholtest zu machen, droht Ihnen ebenfalls eine Strafe von EUR 1.600 - 5.900. Wenn Sie durch Drogen beeinträchtig Rad fahren, droht eine Strafe von EUR 800 - 3.700.
Grundsätzlich kann Ihnen der Führerschein entzogen werden, wenn eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit festgestellt wird. Sollten Sie alkoholisiert Rad fahren, kann dies ein Hinweis auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie bereits mehrmals alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben und bereits einen Vermerk im Führerscheinregister haben, wird Ihnen vermutlich der Führerschein entzogen. Wenn Sie Ihren Führerschein behalten möchten und auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie vor dem Rad fahren nicht zu viel Alkohol trinken.
Sie haben eine rechtliche Frage zu Ihrem Führerschein, einem Verkehrsunfall oder einer Verwaltungsstrafe? Ein kompetenter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berät Sie gerne bei Ihrem Problem. Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an Verkehrsrecht-Anwälten. Informieren Sie sich über Bewertungen anderer User.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media