Rad fahren & Alkohol – wie viel Sie trinken dürfen und welche Strafen drohen

Im Sommer steigen wieder vermehrt Menschen auf das Fahrrad um. Und gerne wird im Schanigarten das ein oder andere Bier getrunken. Aber ab welchem Alkohollimit darf nicht mehr mit dem Rad gefahren werden? Und welche Geldstrafen drohen?

Wie viel Alkohol darf man als Radfahrer trinken?

Während Sie in Österreich beim Lenken eines KFZs die 0,5 Promille Grenze einhalten müssen, gilt für Radfahrer ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft).

Welche Strafen drohen für alkoholisiertes Radfahren?

Wenn Sie mit mehr als 0,8 Promille beim Radfahren erwischt werden, drohen Ihnen folgende Strafen:

Sollten Sie sich bei einer Polizeikontrolle weigern, einen Alkoholtest zu machen, droht Ihnen ebenfalls eine Strafe von EUR 1.600 - 5.900. Wenn Sie durch Drogen beeinträchtig Rad fahren, droht eine Strafe von EUR 800 - 3.700.

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Verliere ich auch den Führerschein, wenn ich alkoholisiert Rad fahre?

Grundsätzlich kann Ihnen der Führerschein entzogen werden, wenn eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit festgestellt wird. Sollten Sie alkoholisiert Rad fahren, kann dies ein Hinweis auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie bereits mehrmals alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben und bereits einen Vermerk im Führerscheinregister haben, wird Ihnen vermutlich der Führerschein entzogen. Wenn Sie Ihren Führerschein behalten möchten und auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie vor dem Rad fahren nicht zu viel Alkohol trinken.

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