Prozesskostenfinanzierer sind Unternehmen, die die Prozesskosten eines Verfahrens übernehmen und im Gegenzug dafür im Erfolgsfall einen bestimmten Teil des zugesprochenen Betrags erhalten. Geht das Verfahren verloren, entstehen für den Konsumenten keine Kosten. Sie übernehmen daher das Prozessrisiko, das immer besteht, wenn man vor Gericht klagt. Prozesskostenfinanzierer sind oft auch auf bestimmte Branchen spezialisiert, treten z.B. bei Schadenersatzverfahren von Kapitalanlegern gegen Banken und Versicherungen auf. Es gibt in Deutschland und Österreich verschiedene Anbieter, die auch schon in Österreich bereits als Finanzierer aufgetreten sind.
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Prozesskostenfinanzierer bieten die Chance an einem Gerichtsverfahren teilzunehmen und im Erfolgsfall auch am Gewinn teilzuhaben, ohne die (Kosten-)Risiken dafür tragen zu müssen. Geht das Verfahren letztendlich verloren, entstehen für Konsumenten nämlich keine Kosten. Prozesskostenfinanzierer überlegen sich aber sehr genau, ob sie ein Verfahren vorfinanzieren. Dies erfolgt meist nur bei hohen Streitwerten – z.B. ab EUR 30.000 – und hohen Erfolgsaussichten auf Durchsetzung der Ansprüche. Sind die Chancen auf Gewinn des Verfahrens eher gering, wird kein Prozesskostenfinanzierer das Risiko auf sich nehmen und das Verfahren vorfinanzieren. Inzwischen sind aber auch vermehrt (Internet-)Unternehmen bei geringeren Streitwerten – etwa im Mietrecht oder Reiserecht – bereit, Prozesskosten zu finanzieren.
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Für manche Menschen ist die Hürde groß, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie fürchten auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Ist das Verfahren aufwändig und kostenintensiv, etwa weil viele Zeugen und Sachverständige am Verfahren beteiligt sind, kann es schnell sehr teuer werden. Andere Menschen können sich ein Gerichtsverfahren schlicht nicht leisten und verzichten auf eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. In diesen Fällen ist die Prozesskostenfinanzierung eine interessante Möglichkeit.
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Die Übernahme des Kostenrisikos erfolgt nicht ohne Gegenleistung. Entscheiden sich Konsumenten für eine Vereinbarung mit einem Prozesskostenfinanzierer muss man in der Regel 30-50% des erstrittenen Betrags an den Finanzierer abgeben. Dafür werden die gesamten Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten übernommen.
Im Gegensatz zu Prozesskostenfinanzierern dürfen österreichische Rechtsanwälte keine Erfolgshonorare mit Ihren Mandanten vereinbaren. Entsprechende Vereinbarungen sind sittenwidrig und nichtig. Hier besteht die Gefahr, dass Rechtsanwälte die Kenntnis über die Erfolgsaussichten des jeweiligen Verfahrens für die eigenen Honorarverhandlungen ausnützen.
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