Posten fremder Fotos bei Facebook: Vorsicht Urheberrecht!

Ob Sie ein Profilfoto hochladen oder das Foto eines Freundes bei Facebook teilen – in allen Fällen gilt, dass Sie das Urheberrecht anderer nicht verletzen dürfen. Bei Missachtung drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Was bei Social Media Plattformen erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier.

Posten Sie keine fremden Fotos

Egal auf welcher Social Media Plattform Sie sich aufhalten – Facebook, Twitter oder Instagram –, Sie dürfen Fotos nur dann posten oder hochladen, wenn Sie die Fotos selbst geschossen oder die Einwilligung des Urhebers eingeholt haben. Dies gilt für das Profil-Foto, das Titelbild und jedes einzelne Posting. Egal ist dabei, ob das Foto das Copyright Zeichen „©“ trägt oder nicht. Auch wenn das entsprechende Symbol fehlt ist das Bild urheberrechtlich geschützt.

Auch Comics, Marken und Videos sind geschützt

Bei vielen Usern sind Profilbilder von Comic-Helden oder von schnellen Autos sehr beliebt. Wie bei Bildern gilt, dass auch Graphiken, Abbildungen und Videos dem Urheberrechtsschutz und Markenrechtsschutz unterliegen und daher ohne Einwilligung des Urhebers und Markeninhabers nicht verwendet werden dürfen. Tabu sind daher auch das Hochladen von Comic-Abbildungen, Fotos mit Logos oder Schriftzügen von Firmen und deren Marken. Auch das Hochladen eines bei Google gefundenen Bildes ist nicht zulässig.

Achten Sie auf Persönlichkeitsrechte

Wenn Sie selbst geschossene Fotos posten, können Sie unter Umständen auch haftbar gemacht werden, wenn andere Personen auf dem Bild zu sehen sind. Bei selbsthergestellten Fotos sind die Persönlichkeitsrechte von auf dem Bild abgebildeten Personen zu beachten. Diese müssen unter Umständen der Veröffentlichung ebenfalls zustimmen, um keine Abmahnung zu riskieren.

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Vorsicht auch beim teilen fremder Fotos

Was viele nicht wissen: Auch wenn Sie selbst keine fremden Fotos posten, können Sie sich dann haftbar machen, wenn Sie fremde Fotos nur teilen. Grundsätzlich zulässig ist es natürlich, wenn Sie fremde Fotos von Nutzern teilen, die auch die Urheberrechte besitzen. Besitzen diese Personen die Urheberrechte jedoch nicht und dieses Foto wird von Ihnen geteilt, dann machen auch Sie sich haftbar. Auch hier gilt das oben gesagte: achten Sie darauf, dass keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Kontrollieren Sie Ihre Chronik

Um keine Abmahnung zu riskieren, sollten Sie Ihre Chronik regelmäßig überprüfen. Postet jemand anderes ein Bild auf Ihrer Facebook Seite, für das keine Einwilligung des Urhebers vorliegt, können wiederum auch Sie Ziel von Schadenersatzansprüchen sein. Regelmäßige Kontrolle der eigenen Profilseite ist daher dringend zu empfehlen. Löschen Sie fremde Fotos, die urheberrechtlich geschützt sind.

Das gilt insbesondere auch für Facebook-Seiten-Betreiber. Wenn Sie selbst eine Facebook Seite besitzen, sind Sie zur Prüfung verpflichtet, ob die auf Ihrer Seite geposteten Bilder keine Urheberrechte verletzen. In diesem Fall kann sich auch der Betreiber haftbar machen.

Rechtsfolgen – es drohen Schadenersatzansprüche

Wenn Sie Fotos ohne Einwilligung des Urhebers posten oder teilen, kann der Urheber mit einem Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Sie vorgehen. Er hat zudem einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die Nutzung und kann von Ihnen Schadenersatz verlangen.

...und Facebook kann den Account sperren

Facebook weist in seinen Richtlinien darauf hin, dass bei wiederholten Verstoßenen gegen Urheberrechtsverletzungen das entsprechende Profil deaktiviert wird. Mit ähnlichen Konsequenzen wird man auch bei Urheberechtsverletzungen auf anderen Plattformen wie Instagram oder LinkedIn rechnen müssen.

Rechtsanwalt für Urheberrecht

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Bild Copyright: Bigstock

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