Politische Betätigung am Arbeitsplatz - was ist erlaubt?

Politische Themen werden am Arbeitsplatz häufig debattiert. Die Diskussionen können hitzig werden, da man mit individueller Weltanschauung konfrontiert ist. Doch inwieweit sind politische Äußerungen in der Arbeit angemessen? Wäre eine politische Betätigung am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt?

Wie viel politische Meinung am Arbeitsplatz ist erlaubt?

Politik am Arbeitsplatz ist ein sehr heikles Thema. Daher halten sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren politischen Einstellungen eher bedeckt. Möglicherweise könnten verschiedene gesellschaftliche Ansichten zu Meinungsverschiedenheiten führen, und in weiterer Folge zu einem schlechten Betriebsklima. Dennoch sind politische Diskussionen nicht verboten. Durchaus hat die Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen. Die Verletzung der persönlichen Ehre und Beleidigungen sind nicht gestattet. Außerdem sind diskriminierende Aussagen, die das Kollegium als störend empfindet, verboten.

Gerichte setzten sich häufig mit Kündigungen im Zusammenhang mit politischem Hintergrund auseinander. Ein Beispiel wie die deutsche Judikatur im folgenden Fall entschieden hat: Im Sommer 2017 wurde ein Mitarbeiter eines großen Automobilkonzerns gekündigt, nachdem er auf einem Konzert mit einer nationalsozialistischen Flagge gesehen wurde. Knapp zwei Jahre später erklärte das zuständige Gericht in Deutschland die Kündigung als unwirksam. Es handle sich um ein außerdienstliches Verhalten.

Politische Belangen haben ein enormes Konfliktpotenzial. Um ein angenehmes Betriebsklima zu wahren, sollten derartige Diskussionen möglichst vermieden werden.

Ist politische Betätigung am Arbeitsplatz erlaubt?

Anders ist die Rechtsgrundlage bei einer politischen Betätigung am Arbeitsplatz. Die allgemeine Betriebskultur darf durch die diesbezüglichen Tätigkeiten nicht gestört werden. Daher ist das Mobilisieren einer Partei in einem Unternehmen nicht erlaubt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn Angestellte parteipolitische Werbung (etwa Kugelschreiber, Aufkleber) nach außen tragen. Es ist unzulässig, wenn die Kundschaft eines Unternehmens eine bestimmte politische Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin in Verbindung bringt.

Im Allgemeinen präsentieren sich Unternehmen gegenüber Kunden, Medien oder generell in der Öffentlichkeit möglichst politisch neutral. Daher werden die Betriebe ungern mit etwaigen politischen Interessen und Aktivitäten ihres Personals assoziiert.

Wie ist es arbeitsrechtlich geregelt?

Im Großen und Ganzen sind Äußerungen zur politischen Meinung am Arbeitsplatz nicht verboten. Denn auch in Betrieben gilt die Meinungsfreiheit und die Akzeptanz der Weltanschauung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ist der Begriff „Weltanschauung“ im Arbeitsverhältnis durch das Diskriminierungsverbot rechtlich geschützt. Ob ein Unternehmen politische Äußerungen negativ auffasst und diesbezüglich arbeitsrechtliche Schritte einleitet, hängt stark davon ab, ob die Meinung zur „Weltanschauung“ der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters zählt.

Falls es dennoch zu einer Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz kommen sollte, gibt es in Österreich Anlauf- und Beratungsstellen , die auf Gleichbehandlung und Gleichstellung spezialisiert sind. Die Fachkräfte vor Ort kümmern sich rasch und kompetent um Ihre Fragen und Anliegen.

Gibt es diesbezüglich Konsequenzen? Wäre eine Kündigung oder ein Verbot vom Arbeitgeber möglich?

Generell wird vor einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen. Der Betrieb erläutert, dass bestimmte Handlungsweisen oder Aussagen im Unternehmen nicht geduldet werden.

Es gibt auch Gründe weshalb eine Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann. Beispielsweise sind es schwer diskriminierende politische Äußerungen oder das Tragen von Kleidung einer verfassungswidrigen Partei.

Ebenfalls können politische Betätigungen abseits der Arbeit Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber darf nicht in parteipolitischen Ansichten in Verbindung gebracht werden. Wenn man in der Arbeitskleidung an einer politischen Kundgebung teilnimmt, ist eine Abmahnung seitens der Firma durchaus möglich.

Trotzdem ist zu beachten, dass das Interesse und das Ansehen des Arbeitgebers nicht durch gewisse Meinungskundgebungen von Betriebsangehörigen geschädigt werden darf. Insofern kann das Unternehmen arbeitsrechtliche Schritte einleiten. Ansonsten sind parteipolitische Aktivitäten, vorausgesetzt dass sie nicht rechtswidrig sind, in der Freizeit erlaubt. Von betrieblicher Seite dürfen keine Konsequenzen ausgesprochen werden.

Prinzipiell sind Diskussionen über Politik im Unternehmen erlaubt. Zu beachten gilt allerdings, dass alles mit Maß und Verstand passieren sollte. Das Betriebsklima darf keinesfalls darunter leiden. Der Arbeitsplatz ist definitiv nicht der richtige Ort für hitzige Diskussionen. Daher sollte man die Tragweite der eigenen Kommentare stets vor Augen halten.

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