Als Autobesitzer müssen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr einer §57-Begutachtung unterziehen. Nur wenn das Auto die Sicherheits-Überprüfung übersteht, erhalten Sie ein neues Pickerl und dürfen mit Ihrem Auto weiterfahren. Auf dem Pickerl wird angezeigt, wann die nächste Begutachtung vorzunehmen ist. In Österreich muss sich der Fahrzeughalter für die nächste Überprüfung aber nicht an den exakten Monat der Fälligkeit halten, denn es gibt eine Toleranzfrist: bis zu 4 Monate nach Fälligkeit ist eine Pickerl-Überprüfung möglich, ohne dass Strafen drohen. Läuft Ihr Pickerl im März aus, können Sie die Begutachtung auch erst im Juli vornehmen lassen. Wird auch dieser Zeitraum überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen: Wer mit abgelaufenem Pickerl nach der Toleranzfrist unterwegs ist, muss mit bis zu EUR 2.180 Strafe rechnen.
Anders ist die Situation im Ausland. In vielen Ländern existieren keine oder kürzere Toleranzfristen bzw. die österreichische Toleranzpflicht wird nicht anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem Auto in den Urlaub fahren wollen – egal ob nach Italien, Slowenien, Kroatien oder Ungarn –, sollten Sie dies nur mit gültigem Pickerl tun. In vielen Ländern können neben hohen Geldstrafen auch das Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen werden. In manchen Fällen wird auch überhaupt die Einreise verweigert. Überprüfen Sie daher vor jeder Auslandsfahrt, ob Ihr Pickerl noch gültig ist oder ob Sie es erneuern müssen. Dabei sollten Sie auch darauf achten, dass die Gültigkeit auch noch bis zur Rückreise gegeben ist.
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