Mit einer Patientenverfügung können Sie eine bestimmte medizinische Behandlung ablehnen. Dies für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern – weil Sie z.B. bewusstlos sind. Grundsätzlich existieren 2 Varianten von Patientenverfügungen: die beachtlichen und die verbindlichen Patientenverfügungen. Die beachtliche Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine Person ersucht, im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzungen oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Der Arzt muss in diesem Fall überlegen, welche Maßnahmen vom Patienten gewünscht sind und welche nicht. Er ist an die beachtliche Patientenverfügung aber nicht unter allen Umständen gebunden. Bei einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die abgelehnten Behandlungsmaßnahmen genau beschrieben werden und diese Anordnungen müssen von den behandelnden Personen auch unbedingt beachtet werden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer verbindlichen Patientenverfügung ist, dass der Patient über die medizinischen Auswirkungen durch einen Arzt aufgeklärt wurde. Dass eine Aufklärung des Patienten erfolgte, muss vom Arzt bestätigt werden. Damit eine verbindliche Patientenverfügung gültig ist, muss sie weiters schriftlich mit Datum versehen, vor einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet werden. Die betreffende Person muss eine ausführliche Aufklärung über die rechtlichen Folgen dder Patientenverfügung erhalten und die Aufklärung auch dokumentiert werden.
Eine verbindliche Patientenverfügung ist immer nur 5 Jahre gültig und muss nach Ablauf erneut bestätigt werden. Der Patient soll sich so immer wieder neu mit seinen Anordnungen auseinandersetzen und darüber nachdenken, ob er diese beibehalten möchte. Ist der Patient nicht mehr einsichts- oder äußerungsfähig und kann sich zu seiner Patientenverfügung nicht äußern, verfällt diese nicht nach 5 Jahren.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit, ohne Nennung von Gründen, vom Errichter widerrufen werden.
Die Patientenverfügung kann auf Wunsch des Patienten im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. Krankenhäuser haben die Möglichkeit in diese Register Einsicht zu nehmen und so die richtige Maßnahme zu setzen.
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