Im Rahmen der Entscheidung 7 Ob 189/17w hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) darüber zu entscheiden, wann die Vermietung über Airbnb durch einen Mieter einen Kündigungsgrund darstellen kann. Im Mietrechtsgesetz ist schon jetzt geregelt, dass der Vermieter dem Mieter kündigen kann, wenn dieser die Wohnung an Dritte gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt vermietet. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurde nun eine Kündigung eines Mieters wegen übermäßig hoher Gewinne auf Grund der Weitervermietung durch die Höchstrichter bestätigt.
Im Ausgangsfall hatten die Mieter einer in der Wiener Innenstadt gelegenen mehr als 200 qm2 großen Wohnung ein Zimmer der Wohnung dauerhaft für EUR 1.000 untervermietet und die restlichen Zimmer über Airbnb für maximal 11 Personen (für 229 EUR bis 249 EUR pro Nacht) angeboten. Die Vermieterin kündigte daraufhin den Mietvertrag mit den Mietern, weil sie die Wohnung gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung Dritten überlassen hätten.
Der OGH gab in seinem Urteil der Vermieterin Recht und bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung wegen zu hoher Gewinne. Die Mieter zahlten für die Wohnung eine Bruttomiete von fast EUR 2.400. Samt aller Aufwendungen betrug die Bruttomiete nur EUR 122 pro Tag. Demgegenüber konnten die Mieter durch die Untervermietung (sowohl durch die dauerhafte Untervermietung als auch über Airbnb) Gewinne von EUR 350 bis 425 pro Tag erzielen. Der OGH stellte hier ein Missverhältnis zwischen Bruttomiete und Erlösen durch die Untervermietung fest und bestätigte die Kündigung.
Für Mieter gilt es zukünftig genauer das Verhältnis zwischen eignen Kosten und Erlösen durch Kurzzeitvermietung im Blickfeld zu behalten, um keine Kündigung zu riskieren. Umgekehrt müssen Vermieter nicht mehr tatenlos zusehen, wenn ihre Mieter hohe Renditen mit der eigenen Wohnung erzielen und können bei Vorliegen eines erheblichen Missverhältnisses die Mieter kündigen.
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