Notariatsakt & notarielle Beglaubigung – worin bestehen die Unterschiede?

Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Rechtsgeschäfte – bspw. Erb- und Pflichtteilsverzicht, bestimmte Verträge zwischen Ehegatten, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften – der Form eines Notariatsaktes bedürfen. Doch was genau versteht man darunter? Und was ist eine notarielle Beglaubigung?

Was ist ein Notariatsakt?

Ein Notariatsakt ist eine vom Notar hergestellte schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft. Der betreffende Vertrag wird also nicht von einem Rechtsanwalt aufgesetzt, sondern von einem Notar.

Treffen den Notar besondere Pflichten?

Den Notar trifft die Pflicht zur umfassenden Rechtsbelehrung und Aufklärung über Inhalt und Folgen des entsprechenden Vertrags.

Welchen Zweck hat ein Notariatsakt?

Die Form des Notariatsaktes soll den Einzelnen vor übereilten Entscheidungen bzw. Unkenntnis schützen. Weiters dient der Notariatsakt der Beweissicherung für Echtheit und Richtigkeit des entsprechenden Dokuments.

In welchen Fällen ist der Notariatsakt verpflichtend?

Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor.  Dies betrifft etwa folgende Verträge:

Was ist eine Notarielle Beglaubigung?

Durch eine notarielle Beglaubigung wird die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. die Identität einer bestimmten Person bestätigt, die eine Urkunde unterschreibt.

Im Unterschied zum Notariatsakt sagt eine notarielle Beglaubigung über den Inhalt und die Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Auch ist der Notar zu keiner Rechtsbelehrung angehalten. Er bestätigt lediglich, dass die Unterschrift echt ist.

In welchen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?

Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist für zahlreiche Verträge verpflichtend vorgesehen, etwa für Urkunden, die eine Eintragung ins Grundbuch oder ins Firmenbuch bewirken sollen.

Was benötigt der Notar für eine notarielle Beurkundung?

In der Regel benötigt der Notar für die Identitätsüberprüfung lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis.

 

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