Nein, Sie behalten auch nach einer Scheidung Ihren Namen. Durch eine Scheidung lebt der alte Nachname daher nicht automatisch wieder auf. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Standesamt stellen.
Nein! Früher konnten Ehegatten unter bestimmten Umständen die Weiterführung des Namens verbieten. Dies ist jedoch nicht mehr möglich.
Ja, geschiedene Partner können wählen, ob sie wieder den Geburtsnamen oder Familiennamen aus früheren Ehen übernehmen. Das gilt auch für den Fall, dass aus diesen Ehen keine Kinder hervorgegangen sind. Heiratet die geschiedene Person erneut, kann auch der neue Ehegatte den Namen aus einer früheren Ehe übernehmen.
Jeder geschiedene Partner kann durch einen Antrag beim jeweiligen Standesamt seinen früheren Namen wieder annehmen. Diese Namensänderung können Sie jederzeit vornehmen und sie ist unbefristet.
Die Antragstellung für eine Namensänderung kostet derzeit EUR 14,30 (Stand 27.1.2016), auf elektronischem Weg EUR 8,60. Zudem können noch weitere Kosten für die Vergebührung von Beilagen entstehen.
Neben dem schriftlichen Antrag benötigen Sie noch folgende Dokumente:
Meldebestätigung
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss bzw -urteil
Staatsbürgerschaftsnachweis
Lichtbildausweis
Grundsätzlich behalten auch Kinder nach der Scheidung ihren Namen. Soll sich der Name des Kindes ändern, haben sich die Eltern nach der Scheidung bei gemeinsamer Obsorge zu verständigen, welchen Namen sie tragen sollen. Bei alleiniger Obsorge bestimmt der mit der Obsorge betraute Elternteil über die Namensänderung. Der andere Elternteil muss jedoch informiert und angehört werden. Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbst über die Namensänderung bestimmen.
Wenn Sie ihren Namen ändern, ist es in weiterer Konsequenz notwendig, dass die Namensänderung auch in verschiedenen anderen Dokumenten (bspw. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorgenommen wird. Das kann weitere Kosten verursachen.
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Bild: ©Bigstock
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