Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?

Im Jahr 2008 wurde in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Seitdem können Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden. Dennoch müssen bestimmte Arten von Schenkungen bzw. ab bestimmten Wertgrenzen dem Finanzamt gemeldet werden – wird keine Meldung gemacht, kann das Finanzamt empfindliche Geldstrafen verhängen.

04.08.2015 | Steuerrecht Seite drucken

Seit in Kraft treten des Schenkungsmeldegesetz müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden, wenn der Empfänger oder der Geschenkgeber im Inland ihren Wohnsitz haben.

Welche Arten von Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden?

Nicht jede Schenkung löst eine Anzeigepflicht aus. Nur Schenkungen, die unter einen der folgenden Vermögenswerte fallen, müssen gemeldet werden:

Wichtig: Schenkungen von Liegenschaften und Immobilien müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden!

Gilt die Anzeigepflicht auch für Schenkungen zwischen Angehörigen?

Schenkungen zwischen Angehörigen müssen nur dann gemeldet werden, wenn der Wert innerhalb 1 Jahres EUR 50.000 übersteigt. Der Begriff „Angehörige“ ist sehr weit zu verstehen. Er umfasst Eltern, Ehegatten, Kinder, Großeltern und Urgroßeltern, Enkel und Urenkel, Tanten und Onkel, Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen, Schwiegereltern und verschwägerte Personen wie auch Stiefeltern und -kinder.

Ab welchem Betrag muss eine Meldung gemacht werden?

Schenkungen zwischen nicht angehörigen Personen sind von der Meldung befreit, wenn der Wert der Schenkungen (zusammengerechnet) innerhalb von 5 Jahren EUR 15.000 nicht übersteigt. 

Gibt es weitere Ausnahmen bei der Anzeigepflicht?

Von der Meldepflicht sind folgende weitere Zuwendungen ausgenommen:

Wann muss die Meldung an das Finanzamt erfolgen? Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Spätestens 3 Monate nach Erwerb ist die Meldung an das Finanzamt vorzunehmen. Die Meldepflicht trifft sowohl den Geschenkgeber als auch den Geschenkempfänger sowie am Schenkungsprozess beteiligte Notare und Rechtsanwälte

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Bei welchen Finanzamt kann die Anzeige vorgenommen werden?

Die Schenkung kann bei jedem Finanzamt gemeldet werden.

Welche Strafen drohen, wenn eine Meldung nicht gemacht wird?

Bei Unterlassen der Meldung von Schenkungen können bis zu 10% des Wertes der Schenkung verhängt werden. Eine Selbstanzeige ist bis 1 Jahr nach dem Ende der Meldepflicht möglich.

 

Foto: ©Shutterstock

 

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