Ab 1.1.2016 bleiben Mitarbeiterrabatte nur dann steuerfrei, wenn sie
allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern eingeräumt werden und
max. 20% des Endpreises für fremde Letztverbraucher nicht übersteigen.
Beträgt der Mitarbeiterrabatt mehr als 20%, steht ein Freibetrag von EUR 1.000 pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Auch sozialversicherungsrechtlich gilt die Befreiung für Rabatte bis max. 20% im Einzelfall bzw. EUR 1.000 pro Kalenderjahr bei Überschreiten der Freigrenze.
Als Vergleichspreis gilt der „übliche Endpreis des Abgabeortes“, wobei übliche Preisnachlässe miteinzubeziehen sind. Die Gegebenheiten des Marktes sind zu berücksichtigen, eine Analyse der Mitbewerberpreise ist nicht notwendig. Die Verwendung des üblichen Endpreises des Abgabeortes soll sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Sachbezüge für seine Arbeitnehmer nach einem einheitlichen Maßstab bewerten kann.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung der neuen Regelung:
Händler X verkauft eine Ware üblicherweise um EUR 100 an die Letztverbraucher.
a) Die Mitarbeiter erhalten die Ware um EUR 80.
Lösung: Da der Mitarbeiterrabatt die 20%-Grenze nicht überschreitet, ist dieser steuerfrei und der Freibetrag von EUR 1.000,00 besteht noch in voller Höhe für weitere Mitarbeiterrabatte.
b) Die Mitarbeiter erhalten die Ware um EUR 70.
Lösung: Die 20%-Grenze ist überschritten. Es liegt ein geldwerter Vorteil vor, welcher grundsätzlich zu versteuern wäre. Wird allerdings der Freibetrag von EUR 1.000 nicht überschritten, unterliegt der Vorteil ab 1.1.2016 weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung. Erst wenn die Freibetragsgrenze von EUR 1.000 pro Kalenderjahr überschritten wird, löst dies eine Steuer- und Sozialversicherungspflicht aus.
Mag. Florian Böhm ist Steuerberater und Partner bei ARTUS. Er ist spezialisiert auf Unternehmensberatung, Finanzierungen und Strategieberatung. Florian Böhm ist Mitglied bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Industriellenvereinigung sowie dem Alumni Club der Universität Salzburg.
Weitere Informationen und Kontaktdaten über Florian Böhm finden Sie auf der Website von ARTUS.
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