Mietzinsminderung – Wann Sie die Miete reduzieren dürfen!

Schimmel, kaputte Gastherme oder defekter Aufzug – kann der Mieter die Wohnung nicht so nutzen, wie dies im Mietvertrag festgelegt ist, hat er das Recht, den Mietzins zu reduzieren. Wie hoch der Mietzins gemindert werden darf, hängt davon ab, wie stark die Beeinträchtigung ist.

28.10.2015 | Mietrecht Seite drucken

Im Rahmen eines Mietverhältnisses können vielfältige Probleme auftauchen. Die Heiztherme funktioniert nicht mehr, es kommt zu einem Wasserschaden oder einem Stromausfall. Ein häufiger Fall ist auch die Schimmelbildung oder Lärm durch Nachbarn. In all diesen Situationen kann der Mieter in Österreich den Mietzins reduzieren.

Wann darf der Mietzins gemindert werden?

Grundsätzlich hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der Mieter die Wohnung in einwandfreien Zustand verwenden kann. Weist die Wohnung jedoch Mängel auf und kann nicht – wie vertraglich vereinbart – genutzt werden, steht dem Mieter ein Mietzinsminderungsrecht zu. Dieser Anspruch besteht auch unabhängig davon, ob der Vermieter eine Schuld am mangelhaften Zustand der Wohnung trägt oder nicht. Die Mietzinsminderung ist jedoch nur so lange zulässig, wie die Beeinträchtigung anhält.

Kann die Mietzinsminderung vertraglich ausgeschlossen werden?

Bei dem Recht auf Mietzinsminderung handelt es sich um zwingendes Recht, das auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Anderslautende Vereinbarungen sind ungültig. Ist dagegen der Mieter selbst an der eingeschränkten Gebrauchsfähigkeit Schuld (der Wasserhahn wurde vom Mieter nicht abgedreht und die Wohnung ist nun überflutet) oder kannte er die Mangelhaftigkeit vor Mietvertrags-Unterzeichnung, kann keine Mietzinsreduzierung geltend gemacht werden.

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Wie stark darf die Miete reduziert werden?

Tatsächlich ist die Höhe der zulässigen Mietzinsreduzierung gesetzlich nicht festgesetzt. Im Einzelnen muss anhand der Rechtsprechung der Gerichte beurteilt werden, welche Mietzinsminderung zulässig ist und kann in besonders schlimmen Fällen bis zu 100% betragen.

Hier finden Sie einige Beispiele:

WICHTIG: die Mietzinsminderung betrifft alle Teile der Miete also auch Betriebskosten und Umsatzsteuer (Bruttomiete).

Wie läuft die Zinsminderung praktisch ab?

Die Mietzinsminderung kann durch den Mieter selbst vorgenommen werden. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sich der Mieter bei einem „zu viel“ an Mietzinsminderung selbst einem Klagsrisiko aussetzt und er den zu viel reduzierten Betrag nachzahlen muss. Es empfiehlt sich daher, zunächst dem Vermieter den Schaden anzuzeigen und zur Behebung aufzufordern. Gleichzeitig sollte erklärt werden, dass der Mietzins nur unter Vorbehalt weiterbezahlt wird und der bereits zu viel bezahlte Mietzins zurückgefordert wird.

 

Bild: © Shutterstock

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