Mietvertragsgebühr bei Wohnungen abgeschafft

Seit November 2017 muss bei Abschluss eines Mietvertrags keine Gebühr mehr gezahlt werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist sie aber weiterhin fällig.

16.11.2017 | Mietrecht Seite drucken

Die Mietvertragsgebühr ist nun endgültig Geschichte.  Seit 11. November 2017 fällt bei Abschluss eines Mietvertrages für Wohnräume keine Gebühr mehr an. Bislang betrug die Gebühr 1% der dreifachen Jahresmiete und wurde in den meisten Fällen auf den Mieter abgewälzt. Der Entfall betrifft nur die Gebühr, nicht jedoch die Maklerprovision. Wird die Immobilie gewerblich genutzt, fällt auch weiterhin die Mietvertragsgebühr an und muss an das Finanzamt abgeführt werden. 

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