Mietrecht – Die 5 häufigsten Irrtümer

„Wenn ich ausziehe, muss ich immer die Wohnung ausmalen“,  „Der Mieter ist für die Reparatur der Therme zuständig“ –  Viele Mieter sind über Ihre Rechte nicht informiert. Wir räumen mit den 5 größten Irrtümern im Mietrecht auf.

03.08.2016 | Mietrecht Seite drucken

1.  Wenn ich ausziehe, muss ich immer die Wohnung ausmalen

Ein Irrtum. Mieter müssen bei Auszug aus der Wohnung grundsätzlich die Wohnung nicht ausmalen. Dazu sind Mieter nur verpflichtet, wenn die Wohnung in unüblichen Farben, z.B. Schwarz oder Rosa ausgemalt wurde. Bei normaler Abnutzung kann der Mieter aber nicht haftbar gemacht werden.

>> Wohnungsrückgabe – Was Sie als Mieter beachten müssen!

2.  Der Mieter ist für die Reparatur der Therme zuständig

Lange herrschte Unklarheit, wer – Mieter oder Vermieter – bei Reparatur, Austausch oder Wartung der Therme zuständig ist. Diese Frage wurde durch die Wohnrechtsnovelle 2015 klar geregelt. Nunmehr ist für die regelmäßige jährliche Wartung der Therme der Mieter zuständig. Für Reparatur und Austausch der Therme muss dafür der Vermieter aufkommen.

>> Vermieter muss Kosten für Thermenreparatur tragen – Wohnrechtsnovelle 2015

3.  Die Wohnung darf der Mieter verändern, wie er will

Das ist nicht richtig. Es gibt zwar zahlreiche Änderungen, die Sie ohne Einwilligung des Vermieters vornehmen dürfen: Bilder aufhängen, Wohnung ausmalen oder Verfliesung. Bei wesentlichen Veränderungen wie das Verlegen eines Parkettbodens oder das Entfernen einer Wand, ist aber die Zustimmung des Vermieters notwendig. Informieren Sie in diesen Fällen aus Beweisgründen den Vermieter immer schriftlich über die geplanten Änderungen.

>> Veränderungen in der Wohnung – Was Sie als Mieter dürfen!

Mietrecht
Mietvertrag prüfen
Ihr Mietvertrag wird von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt überprüft.
ab 150 EUR inkl. USt.

4.  Der Vermieter darf die Wohnung immer betreten

Irrtum. Mieter können selbständig entscheiden, wer ihre Wohnung betreten darf und wer nicht. Unerwartete Besuche des Vermieters müssen vom Mieter nicht hingenommen werden. Vermieter dürfen die Mietwohnung jedoch bei vorheriger Ankündigung alle 1 bis 2 Jahre besichtigen.

5.  Der Vermieter darf Haustiere immer verbieten

Nein, das stimmt nicht. Auch wenn im Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot von allen Haustieren festgeschrieben ist, sind derartige Klauseln unwirksam. Die Haltung von Kleintieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamstern ist in jedem Fall erlaubt. Bei größeren Haustieren wie Hunden oder Katzen kann ein Verbot im Mietvertrag aber vereinbart werden.

>>> Darf der Vermieter Haustiere verbieten?

 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben