Wollen sich Paare scheiden, sind sich aber über zentrale Punkte – wie beispielsweise die Vermögensaufteilung, die Obsorge für die Kinder oder den Unterhalt – nicht einig, bietet die Mediation eine kostengünstige Alternative zur gerichtlichen Scheidung. Im Rahmen einer Mediation soll eine außergerichtliche Lösung von Interessenskonflikten unter Mitwirkung von unbeteiligten Dritten – den Mediatoren – gefunden werden. Die Mediatoren leiten die Vermittlungsgespräche zwischen den Ehepartnern, in denen eine Lösung gemeinsam erarbeitet werden soll.
Im Rahmen einer Scheidung müssen die Ehepartner in viele wichtigen Bereichen ihres Lebens Fragen beantworten: Wer bekommt die Wohnung? Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder? Kann dies nicht einvernehmlich geregelt werden, bleibt nur der Gang zu Gericht oder eine Mediation. Eine Mediation ist gegenüber einem Scheidungsverfahren deutlich günstiger und im Ablauf auch wesentlich schneller – Gerichtsprozesse können sehr langwierig sein und viel Geld kosten. Ein wesentlicher Vorteil ist auch, dass das Ergebnis der Konfliktlösung von den Ehepartnern selbst kommt und somit als fairerer empfunden wird.
Die Mediation dauert meist 5 bis 8 Sitzungen und wird von zwei Mediatorinnen oder Mediatoren geleitet. Ein Mediator muss über eine juristische Ausbildung (z.B. Rechtsanwalt oder Notar) verfügen, der andere Mediator über eine Psychosoziale Ausbildung (z.B. Psychotherapeut). Zudem müssen beide Mediatoren ausgebildete Mediatoren sein. Der Mediator hat stets neutral und unparteiisch zu agieren und darf über die Vorgänge im Rahmen der Mediation nicht reden. Der Mediator soll vermittelnd zwischen den Parteien agieren und sie zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts bewegen. Er kann die Konfliktparteien nur anleiten und aufklären sowie das Gespräch leiten. Er hat jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis – wie ein Richter - gegenüber den Konfliktparteien.
Eine Mediationsstunde wird derzeit mit EUR 220 (Stand 13. November 2015) verrechnet (für beide Mediatoren zusammen). Jedoch müssen Sie den gesamten Betrag in der Regel nicht selbst bezahlen, sondern erhalten eine Förderung des Bundesministerium für Familien und Jugend. Dies allerdings nur dann, wenn Sie sich für beim Ministerium eingetragene Mediatoren entscheiden. Wie hoch die Förderung ist, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und wie viele unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind.
Beispiele:
Im Extremfall müssen Sie nichts bezahlen (gemeinsames Einkommen der Partner von unter EUR 1.800 und 2 unterhaltsberechtigte Kinder) oder die EUR 220 zur Gänze selbst finanzieren (gemeinsames Einkommen über EUR 4.200 und 1 unterhaltsberechtigtes Kind). Die genaue Tariftabelle finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Familien und Jugend.
Hier finden Sie eine Liste von allen in Österreich auf Mediation spezialisierten Rechtsanwälten. Im Rahmen einer Mediation ist es besonders wichtig, dass Sie eine Vertrauensbasis mit dem Mediator aufbauen können. Informieren Sie sich über Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer.
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