Maklerprovision: wie viel muss ich als Mieter zahlen?

In den meisten Fällen erfolgt der Abschluss eines Mietvertrags über die Vermittlung eines Immobilienmaklers. Kommt der Mietvertrag zustande, haben Immobilienmakler einen Anspruch auf Provision – aber wie hoch darf sie wirklich sein?

23.05.2016 | Mietrecht Seite drucken

Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers ist in der Immobilienmakler-Verordnung geregelt. Die darin festgelegten Summen sind aber nur  Höchstbeträge. Es können daher auch niedrigere Provisionen vereinbart werden. In der Regel treten Immobilienmakler in Österreich als Doppelmakler auf und vertreten Mieter und Vermieter. In diesem Fall kann der Makler von beiden Parteien eine Provision verlangen.

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Wie hoch darf die Provision sein?

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach der vereinbarten Dauer des Mietvertrags, insbesondere ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vereinbart wurde.

Der Makleranspruch beträgt bei Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gegenüber einem Mieter:

Immobilienmakler sind zudem berechtigt, auf den Makleranspruch auch den Umsatzsteueranteil in der Höhe von 20% auf die Provision aufzuschlagen. Wird der befristete Mietvertrag verlängert oder ein befristeter Mietvertrag in einen unbefristeten umgewandelt, können weitere Provisionen vereinbart werden.

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Ist der Makler gleichzeitig Hausverwalter, verringert sich der Makleranspruch auf die Hälfte der oben genannten Beträge (1 Bruttomonatsmiete bei unbefristeten Verträgen und eine halbe Bruttomonatsmiete bei Mietverträgen bis 3 Jahre).

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Wie setzt sich der Bruttomietzins zusammen?

Der monatliche Bruttomietzins für die Berechnung der Maklerprovision setzt sich aus dem Hauptmietzins und den Betriebskosten zusammen. Die Umsatzsteuer (in diesem Fall 10%), die auf den Mietzins aufgeschlagen wird, darf bei der Berechnung der Maklerprovision aber nicht eingerechnet werden. Auch Entgelte für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (Möbel, Küche etc.) werden in den Bruttomietzins eingerechnet.

Rechenbeispiel:

Die Bruttomiete beträgt EUR 850, die Betriebskosten EUR 100. Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre befristet.

Für die Gesamtmiete werden auf die EUR 950 10% Umsatzsteuer zugeschlagen (EUR 950 + 95 USt. = EUR 1.045).

Die Maklerprovision beträgt daher: EUR 950 x 2 + 20% USt. = EUR 2.280

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