Der Entschluss zu heiraten wird überwiegend aus persönlichen Gründen gefasst. Anders als in vergangenen Jahrhunderten ist Liebe das wichtigste Motiv für eine Heirat. Vielen Paaren ist nicht bewusst, dass trotz aller Romantik eine Eheschließung zunächst ein juristischer Akt ist. Wer heiratet schließt mit seinem Partner einen Vertrag, der mit wechselseitigen Rechten und Pflichten verbunden ist. Angesichts der hohen Scheidungsraten fragen sich viele Menschen, ob die Vorteile der juristischen Besiegelung einer Partnerschaft überwiegen oder ob es aus rechtlicher Sicht vielleicht sogar sinnvoller ist, auf eine Heirat zu verzichten. Trotz der hohen Scheidungszahlen steigt jedoch die Zahl der Eheschließungen in Österreich. Viele Menschen wünschen sich geregelte Verhältnisse und verbinden mit der Ehe und der damit einhergehenden Treuepflicht materielle und emotionale Sicherheit. Tatsächlich geht man mit dem Tag der Heirat die Verpflichtung ein, gemeinsam zu wohnen, sich gegenseitig Beistand zu leisten und treu zu sein. Die Ehe in Österreich bedeutet also eine lebenslange rechtliche und finanzielle Verpflichtung, die sogar über eine etwaige Scheidung hinaus reicht.
Sind mit der Ehe in Österreich mehr Vorteile als Nachteile verbunden? Vorteilhaft ist die bessere Absicherung der Ehegatten im Falle einer Trennung oder beim Tod eines Partners. Unverheiratete Partner haben nach einer Trennung keinerlei Anspruch auf Unterhalt, was besonders problematisch ist, wenn ein Partner den Großteil der Erziehungsarbeit für gemeinsame Kinder leistet und deswegen berufliche Nachteile hinnimmt. Gleiches gilt für die Vermögensaufteilung. Während im Falle einer Scheidung das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen an beide Partner geht, gibt es für unverheiratete Paare keine gesetzlich verankerten Ansprüche auf einen gerechten Ausgleich. Stirbt ein Ehepartner gilt ein gesetzliches Erbrecht. Wenn ein unverheirateter Lebensgefährte verstirbt, geht der Partner leer aus, es sei denn, ein Testament sieht eine andere Regelung vor.
Entgegen der gängigen Meinung müssen Männer nach einer Scheidung nicht grundsätzlich Unterhalt zahlen, wenn die Ex-Frau nicht ein gemeinsames Kind betreut (bis zu dessen fünften, maximal achten Geburtstag). Damit ein Ehegatte einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, muss ein Verschulden des anderen am Scheitern der Ehe nachgewiesen werden.
Wer die Ehe in Österreich eingeht, profitiert von einer besseren Hinterbliebenen- und Krankenversorgung. Die Witwen- oder Witwerrente wird ausschließlich gezahlt, wenn ein Paar verheiratet war und eine automatische Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei unverheirateten Paaren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Paare im späteren Lebensalter zu heiraten, um eine Unterversorgung des wirtschaftlich schwächeren Partners im Ruhestand zu vermeiden. Stirbt ein Ehepartner kann der Hinterbliebene problemlos in den Mietvertrag eintreten oder profitiert vom lebenslangen Wohnrecht in einer Eigentumswohnung. Unverheirateten Hinterbliebenen stehen diese Rechte nicht zu.
Für Kinder ergeben sich keinerlei rechtliche Nachteile, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern juristisch gleichgestellt. Allerdings erhalten die Mütter automatisch die alleinige Obsorge. Einigt sich das Paar nicht, kann der Vater auch gegen den Willen der Mutter eine Obsorgeantrag stellen. Indirekt benachteiligt sind uneheliche Kinder aufgrund der fehlenden Unterhaltsverpflichtungen des Vaters gegenüber der Mutter nach einer Trennung.
Aus juristischer Sicht ist die Ehe in Österreich nach wie vor für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner vorteilhaft. Bei einer Scheidung oder im Todesfall ist eine wesentlich bessere finanzielle Absicherung gegeben. Das betrifft sowohl den Unterhaltsanspruch als auch die Verteilung des Vermögens. Trennt sich ein unverheiratetes Paar hat der Elternteil, der aufgrund seiner Erziehungsarbeit den Beruf aufgegeben hat, keinerlei Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Scheitert eine Ehe in Österreich gilt das Verschuldensprinzip: An das Recht auf Unterhaltszahlungen ist geknüpft, kein Verschulden am Scheitern der Ehe zu tragen und beispielsweise nicht gegen die Treuepflicht zu verstoßen.
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