Die Frage, die sich zu allererst stellt ist: Was ist eine virtuelle Währung? Während Fiatgeld wie Dollar, Euro oder Yen in Form von Papier- und/oder Münzgeld bestehen, die der Einzelne in seinem Portemonnaie mit sich trägt, bestehen virtuelle Währungen nur in digitaler Form und werden in digitalen Portemonnaies (sog. Wallets) gespeichert. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Währung im eigentlichen Sinn, sondern um ein Tauschmittel wie früher etwa Goldmünzen. Damit von einer virtuellen Währung gesprochen werden kann, muss sie eine bestimmte Wertigkeit oder einen Marktwert digital darstellen. Die Darstellung eines Werts ist eng verknüpft mit der zwingenden Voraussetzung der Akzeptanz als Tauschmittel durch natürliche oder juristische Personen. Es muss also eine Nachfrage am Markt nach dem digitalen Asset bestehen. Die Akzeptanz als Tauschmittel durch andere Personen als dem Ausgeber unterscheidet virtuelle Währungen insbesondere von staatlich anerkannten Währungen. Während etwa Euro und Dollar den gesetzlichen Status einer Währung haben und somit als Zahlungsmittel staatlich anerkannt sind, gilt dies für virtuelle Währungen nicht. Sie können in einem österreichischen Supermarkt mit Euro bezahlen, mit einer virtuellen Währung wie Bitcoin oder Ether aber (noch) nicht. Erlangt eine virtuelle Währung den offiziellen Status als Währung oder Geld, liegt keine virtuelle Währung mehr vor. Aus regulatorischer Sicht werden virtuelle Währungen strikt von gesetzlichen Zahlungsmitteln abgegrenzt. Durch Zentralbanken oder öffentliche Stellen ausgegebene digitale Assets gelten nicht als virtuelle Währungen. Virtuelle Währungen sind nicht zwangsläufig an eine gesetzliche Währung geknüpft, sodass sich ihr Wert unabhängig vom Wert einer gesetzlich anerkannten Währung bestimmt. Eine Verknüpfung mit einer "echten" Währung ist aber möglich und schließt das Vorliegen einer virtuellen Währung nicht aus. Wesentliche Eigenschaft virtueller Währungen ist die elektronische Übertragbarkeit von einer Person an eine andere. Des Weiteren müssen virtuelle Währungen von einer Person für sich selbst elektronisch gesichert werden können. Dies bedeutet, dass sie gegen den Willen des Besitzers nicht übertragbar sind. Zuletzt muss die Möglichkeit bestehen, die virtuelle Währung zu handeln. Wie sich anhand der dargestellten Kriterien erkennen lässt, sind virtuelle Währungen keine echten Währungen im Sinne von gesetzlich anerkannten Zahlungsmitteln. Vielmehr sind sie als digitale Vermögensgüter (digitale Assets) zu qualifizieren. Mit dem Begriff digitale Assets werden darüber hinaus auch alle jene Coins oder Tokens bezeichnet, die keine virtuellen Währungen darstellen, aber auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren. Ein digitales Asset wäre demnach beispielsweise auch ein Wertpapier, das nicht physisch, sondern als Token ausgegeben wird.
Virtuelle Währungen basieren auf der sogenannten Blockchain-Technologie. Diese ist der grundlegende Baustein, der die Funktionstüchtigkeit einer virtuellen Währung garantiert. Die Blockchain ist eine dezentral organisierte, öffentliche Datenbank, die in einzelne Datenblöcke zerlegt ist. Im Zusammen-hang mit virtuellen Währungen enthält sie eine chronologische Liste aller Transaktionen, die in der entsprechenden virtuellen Währung getätigt wurden (Empfänger, Sender und Menge). Neue Transaktionen werden bis zu einer bestimmten Dateigröße in einem Block zusammengefasst. Hat ein Block seine maximale Größe erreicht, wird mittels Lösung eines mathematischen Problems ein neuer Block generiert (sog. Mining). Um die Blockchain vor Veränderung zu schützen und versuchte Manipulationen zu erkennen, bedient sich die Blockchain der Kryptographie. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die auf der Blockchain gespeicherten Transaktionen mittels Verschlüsselung gesichert werden. Aus diesem Grund werden virtuelle Währungen auch Kryptowährungen genannt. Jeder einzelne Datenblock wird durch einen digitalen Fingerabdruck (sog. Hash) gesichert. Aufgrund der Einzigartigkeit des Fingerabdrucks wird die Identifizierung eines Blocks und der darin enthaltenen Daten ermöglicht. Neben dem eigenen Hash enthält ein Block auch den Hash des vorhergegangenen Blocks, der zwei Blöcke sozusagen miteinander verkettet. Werden die in einem Block gespeicherten Daten nun geändert, ändert sich auch sein Fingerabdruck und es besteht keine Übereinstimmung mehr mit dem folgenden Block. Folglich würde jede Manipulation sofort auffallen. Als weiteres Sicherungselement tritt hinzu, dass die Blockchain dezentral ausgestaltet ist. Jedermann kann dem Blockchain-Netzwerk beitreten und erhält dadurch eine vollständige Kopie der Blockchain – als Betreiber sogenannter Knotenpunkte (Nodes). Jeder Beigetretene kann überprüfen, ob die Blockchain noch intakt ist. Die in der Blockchain gesicherten Informationen werden somit nicht durch eine zentrale Stelle (z.B. Bank), sondern durch jeden Knotenpunkt der Blockchain überwacht. Des Weiteren wird die Richtigkeit der Blockchain auch durch jene Personen, die Transaktionen auf der Blockchain überprüfen, d.h. ein mathematisches Rätsel lösen, um die Durchführung eine Transaktion von A an B zu bestätigen (sog. Miner), sichergestellt. Jede Transaktion wird auf der Blockchain gespeichert und ist öffentlich einsehbar. Dies führt zur Frage, inwiefern diese Transaktionen den Beteiligten zugeordnet werden können. Die Blockchain-Technologie gewährleistet nicht – wie oftmals fälschlicherweise angenommen – vollständige Anonymität, sondern Pseudoanonymität. Die Klarnamen der Nutzer oder andere persönlichen Informationen sind zu keinem Zeitpunkt im Blockchain-Netzwerk öffentlich ersichtlich. Eine durchgeführte Zahlung bleibt somit grundsätzlich – wie bei der Zahlung mit Bargeld – quasi anonym. Jeder Netzwerk-Teilnehmer verwendet aber eine Empfangsadresse, die ähnlich einer IBAN aus einer Reihenfolge aus Ziffern und Buchstaben besteht. Beim Senden und Empfangen einer virtuellen Währung wird diese Empfangsadresse protokolliert, sodass letztlich eine Zuordnung möglich ist.
Wie bereits anfangs dargelegt, stellen virtuelle Währungen einen digitalen Wert dar. Im Gegensatz zu Fiatgeld ist der Wert von Kryptowährungen von Angebot und Nachfrage abhängig, wodurch sich mitunter Schwankungen im Wert ergeben. Aufgrund der dezentralen Organisation ist ein Eingreifen durch eine zentrale Stelle nicht vorgesehen. Während z.B. die Europäische Zentralbank durch ihre Geldpolitik versucht Einfluss auf die Stabilität des Euro zu nehmen, reguliert sich der Markt für digitale Assets durch Angebot und Nachfrage selbst. Zudem besteht bei Fiatgeld die Möglichkeit, Geld zu drucken, um die gesamte Geldmenge zu erhöhen. Bei Kryptowährungen ist dies unmöglich, weshalb sich vielmehr ein Vergleich mit Gold als mit klassischen Währungen anbietet. Gold ist nicht unbegrenzt verfügbar, sondern eine Ressource, die physisch begrenzt ist. Das weltweite Goldvorkommen wird früher oder später ausgeschöpft sein, sodass ein unendliches Schürfen von Gold unmöglich ist. Gleiches gilt auch für Kryptowährungen, welche mengenmäßig begrenzt sind. Aktuell gibt es – um ein Beispiel zu nennen – über 18 Millionen Bitcoins. Kryptowährungen werden von sog. "Minern" mittels Lösung komplexer Rechenaufgaben durch Computer erzeugt. Ab einer Anzahl von ca. 21 Millionen Bitcoins können keine weiteren Bitcoins mehr geschürft werden. Dies führt zu einer für Handelswaren maßgeblichen Eigenschaft: der Verknappung der Verfügbarkeit. Die Knappheit des An-gebots führt verbunden mit der Nachfrage dazu, dass sie – ähnlich eines Goldbarrens – in ihrem Preis steigt und fällt. Genau wie Gold sind Kryptowährungen in der Regel von "echten" Währungen unabhängig und dienen somit für viele als Investitionsgut.
Während Kryptowährungen in ihrer Geburtsstunde noch kritisch beäugt wurden, steht mittlerweile die Zukunftsträchtigkeit der dahinterliegenden Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Möglichkeiten im Vordergrund. Während Bitcoin als erster seiner Art den "Klassiker" unter den Kryptowährungen darstellt, haben sich mit den vergangenen Jahren immer mehr digitale Assets als funktionstauglich erwiesen. Kryptowährungen und digitale Assets weisen vielerlei Potential auf, welches einen Blick in die Zukunft umso spannender macht. Ob Kryptowährungen über kurz oder lang nicht nur als Investitionsmöglichkeit interessant sind, sondern auch zur Zahlung des Einkaufs im Supermarkt dienen wer-den, ist aktuell noch ungewiss.
Autoren: Mag. Philipp Ley | Christopher Falke LL.B. (WU) | STADLER VÖLKEL Rechtsanwälte
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