Wenn Sie während des Urlaubs länger als 3 Werktage erkranken, unterbrechen die Krankentage den Urlaub und werden Ihnen nicht abgezogen. Erkranken Sie dagegen nur 2 Tage, geht dies voll zu Lasten des Arbeitnehmers. Der gesamte Urlaub wird daher trotz Krankheit von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen.
Beispiel: Sie erkranken während des 14-tägigen Urlaubs (10 Urlaubstage) für 4 Werktage. In diesem Fall verbrauchen Sie nur 6 Urlaubstage (10 Urlaubstage abzüglich der 4 Krankentage). Erkranken Sie in einem 14-tägigen Urlaub für 2 Tage, dann verbrauchen Sie dennoch Ihre vollen 10 Urlaubstage.
Da der Urlaub auch erst nach 3 Tagen Krankentagen unterbrochen wird, müssen Sie die Krankheit auch erst nach 3 Tagen melden. In diesem Fall hat die Meldung jedoch unverzüglich zu erfolgen – also nicht erst dann, wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurückkommen. Wird der Arbeitgeber nicht sofort verständigt, gelten die Krankentage als Urlaubstage.
+++ mehr zu Pflichten von Arbeitnehmern in Krankenstand +++
Ja, Sie müssen Ihre Krankheit mittels eines ärztlichen Attests gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen können. Darin müssen Beginn, Dauer und Krankheitsursache genannt werden.
Wenn Sie die ärztliche Untersuchung und Behandlung nicht in einem Krankenhaus vorgenommen haben, müssen Sie neben dem ärztlichen Attest auch eine behördliche Bestätigung Ihrem Arbeitgeber übermitteln. Darin muss bestätigt werden, dass es sich bei der behandelnden Person um einen zugelassenen Arzt handelt. Wird dieses Dokument nicht vorgelegt, ist der Arbeitgeber auch nicht zur Anerkennung der Krankentage verpflichtet. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie im Ausland daher besser ein Krankenhaus besuchen.
Ist eine Kündigung des Arbeitnehmers wegen häufiger Krankenstände zulässig?
Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?
Bei Zeitausgleich verhält es sich im Krankheitsfall anders als bei Urlaubstagen. Der Zeitausgleich wird durch eine Krankheit nicht unterbrochen. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Zeitausgleichs, verringert sich dennoch sein Zeitguthaben – unabhängig davon, ob die Erkrankung mehr oder weniger als 3 Tage erfolgte.
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