Im Rahmen eines Kollektivvertrags werden zwischen Arbeitgeber-Verbänden (Wirtschaftskammer) und Arbeitnehmer-Verbänden (Gewerkschaft) für verschiedene Branchen jedes Jahr bestimmte Arbeitnehmer betreffende Regelungen ausverhandelt, die das Gesetz selbst nicht regelt. Dies betrifft etwa die jährlichen Lohnerhöhungen oder das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
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Von diesen kollektivvertraglichen Regelungen darf im Rahmen eines Arbeitsvertrags nicht abgewichen werden, es sei denn, es handelt sich um eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Es werden in Österreich für zahlreiche unterschiedliche Branchen Kollektivverträge ausverhandelt. Welcher Kollektivvertrag auf ein Arbeitsverhältnis konkret anzuwenden ist, ist daher eine wichtig Frage.
Welcher Kollektivvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis konkret anwendbar ist, richtet sich danach, bei welchem kollektivvertragsabschließenden Verband Ihr Arbeitgeber Mitglied ist. Entscheidend ist jedenfalls nicht die konkrete Tätigkeit des Arbeitnehmers. Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, muss zudem auf dem Dienstzettel oder Arbeitsvertrag angegeben werden und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den jeweils gültigen Kollektivertrag im Betrieb zur Einsicht aufzulegen.
Ja, der Kollektivvertrag gilt auch für Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer kein Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Kollektivvertrag abschließt.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis nicht mehreren Kollektivverträgen unterliegen. Bestehen in einem Unternehmen verschiedene fachlich und organisatorisch getrennte Betriebe, so gilt der jeweilige für den Betrieb anwendbare Kollektivvertrag. Sind die Bereiche im Betrieb nicht klar getrennt, gilt jener Kollektivvertrag, der dem Wirtschaftszweig entspricht, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.
In diesem Fall ist entscheidend, welche Tätigkeit in welchem Betrieb der Arbeitnehmer hauptsächlich ausführt. Kann dies nicht eindeutig beantwortet werden, ist der Kollektivvertrag anzuwenden, der die größte Anzahl an Mitarbeiter im Betrieb erfasst.
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