Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter 14 Jahre immer gesichert werden müssen. Ist das Kind kleiner als 150 cm, muss eine der Größe und dem Gewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet werden. Dazu können Sie je nach Alter eine Babywanne, eine Babyschale, Kombisitze oder Sitzerhöhungen montieren. Lassen Sie sich vom Fachhändler beraten, welches Modell das passende für Ihr Kind ist. Ist das Kind unter 14 Jahre alt, größer aber als 150 cm, muss das Kind mit dem Sicherheitsgurt gesichert sein.
Ja. Sie dürfen den Kindersitz auch auf dem Beifahrersitz anbringen. Wichtig ist aber, dass Sie einen nach vorne gerichteten Kindersitz verwenden, wenn Ihr Auto mit einem Beifahrerairbag ausgestattet ist. Ist der Airbag aber ausgeschaltet bzw. schaltet sich automatisch aus, dann kann auch ein nach hinten gerichteter Kindersitz genutzt werden.
Wenn Sie die Vorschriften über die Kindersicherung missachten, drohen im schlimmsten Fall bis zu EUR 5.000 Geldstrafe. Zudem handelt es sich um ein Vormerkdelikt. Im Wiederholungsfall drohen daher auch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Kurse zum Thema Kindersicherung.
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