Kinderbetreuungsgeld NEU: Was gilt für Geburten ab 1. März 2017?

Das neue Kinderbetreuungsgeld sieht für Geburten ab dem 1.3.2017 ein Kinderbetreuungsgeld-Konto mit einem fixen Geldbetrag vor, der auf eine bestimmte Laufzeit aufgeteilt werden kann. Daneben bleibt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld weiterhin bestehen.

14.03.2017 | Sozialrecht Seite drucken

Was ist neu beim Kinderbetreuungsgeld?

Für Kinder, die ab dem 1. März 2017 geboren werden, gilt zukünftig, dass die bisherigen 4 Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes wegfallen und dafür ein Kinderbetreuungsgeld Konto (KBG-Konto) eingeführt wird. Sie erhalten zukünftig einen fixen Geldbetrag pro Kind, der unabhängig von der Bezugsdauer ist. Das einkommensabhängige Kindebetreuungsgeld bleibt, mit einigen Anpassungen, weiterhin bestehen. Neu ist auch, dass Eltern, die sich den Bezug des Kindergeldes aufteilen, einen Partnerschaftsbonus abholen können. Bei der Bezugsdauer können Sie daher zwischen 365 bis 851 Tagen für einen Elternteil oder 456 bis 1.063 Tagen für beide Elternteile wählen.

Wer hat einen Anspruch?

Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes beschäftigt waren oder nicht. Allen anspruchsberechtigten Eltern steht ein gleich hoher Gesamtgeldbetrag zur Verfügung. Sie können im Rahmen des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes zwischen 2 Varianten wählen, je nachdem ob nur ein Elternteil oder beide Eltern das KBG-Konto in Anspruch nehmen:

Die Bezugsdauer kann innerhalb des Rahmens selbst gewählt werden. Je kürzer die Bezugsdauer, desto höher auch der monatliche Anspruch.

Mit Hilfe des Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner des Bundesministeriums für Familie und Jugend können Sie die Höhe ganz leicht ausrechnen.

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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Ein Anspruch auf einkommensabhängiges Kindergeld besteht nur dann, wenn in den 6 Monaten vor der Geburt (ununterbrochen) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich ausgeübt wurde. Diese Form des Kindergeldes kann längstens bis zum 365. Tag ab der Geburt bezogen werden bzw. bis zum 14. Monat des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile. Sie soll Eltern, die nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden und ein höheres Einkommen erzielen, einen Einkommensersatz bieten. Wenn Sie sich für ein einkommensabhängiges Kindebetreuungsgeld entscheiden, erhalten Sie 80% der Letzteinkünfte, jedoch maximal EUR 2.000 im Monat (EUR 66 täglich).

Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Eltern das pauschale oder einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, so erhält jeder Elternteil nach Ende der Gesamtbezugszeit einen Bonus von EUR 500 – insgesamt also EUR 1.000 für beide Elternteile. Dieser Bonus kann gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld beantragt werden.

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