Vorsicht ist bei der steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen geboten. Das Bundesministerium für Finanzen hat auf seiner Website die eigene Ansicht über die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen veröffentlicht. Für Private ist insbesondere die korrekte Abfuhr der Einkommenssteuer von Bedeutung. Denn von dem erzielten Gewinn aus dem An- und Verkauf von virtuellen Währungen könnte die Einkommenssteuer abzuführen sein. Die Einkommenssteuer unterliegt in Österreich einem progressiven Steuersatz, dies bedeutet, umso höher das Einkommen ist, desto höher ist die entstehende Steuerlast. Nicht nur die Abfuhr der Einkommenssteuer, sondern auch die umsatzsteuerliche Behandlung virtueller Währungen ist zu beachten.
Bei Unklarheiten oder Fragen zu der steuerlichen Einordnung von virtuellen Währungen sollte unbedingt ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
Fasst man den Beschluss, virtuelle Währungen verkaufen zu wollen, gibt es dafür diverse Möglichkeiten. Die wohl gängigsten Methoden sind der direkte Handel mit anderen Personen, sowie der Verkauf bzw. Handel auf Börsen für virtuelle Währungen (Krypto-Börsen).
Als Allround-Lösung dienen natürlich die jeweiligen Krypto-Börsen, die den Handel sehr einfach gestalten. Nachdem das Benutzerkonto erstellt worden ist, können Käufe und Verkäufe von virtuellen Währungen getätigt werden. Das Geld wird auf dem jeweiligen Konto gutgeschrieben und kann so auf das private Bankkonto transferiert werden. Eine dafür gängige Methode ist jene der Sofortüberweisung. Den Preis um welchen der Verkauf getätigt wird, gibt die Börse vor. Dadurch wird ein transparenter Handelsvorgang gewährleistet. Bei der Auszahlung des Betrages auf das jeweilige Bankkonto sind Bearbeitungsgebühren einzukalkulieren, welche auf fast allen Börsen anfallen. Die Höhe dieser Gebühren variieren je nach Anbieter stark. Vorab sollten deshalb Informationen hinsichtlich der Gebühren eingeholt werden, damit es nach dem Verkauf zu keinen Überraschungen kommt. Vor Auswahl einer Tauschbörse für virtuelle Währungen ist es ratsam, zunächst die Wechselkurse unter den Anbietern zu vergleichen.
Virtuelle Währung können auch direkt ohne Hinzutreten dritter Intermediäre an andere Personen übertragen und verkauft werden. Eine Börse ist hierfür nicht erforderlich. Interessenten im nahen Umfeld erleichtern den Verkaufsvorgang und bringen den beteiligten Parteien oft zusätzliche Sicherheit. Nach Festsetzung eines Preises ist die restliche Abwicklung sehr schnell abgeschlossen und kann vor allem kostengünstig durchgeführt werden. Die virtuellen Währungen werden auf die bekanntgegebene Wallet-Adresse Zug-um-Zug übertragen.
Eine weitere Möglichkeit im Hinblick auf den Verkauf von Bitcoins ist die Nutzung von Bitcoin-Automaten. Nach der Verifizierung der Identität am Geldautomaten, erhält der Verkäufer einen QR-Code mit einer Wallet-Adresse, an die die jeweilige Menge Bitcoin gesendet werden kann. Abhängig von dem genutzten Automaten erhält man entweder sofort Bargeld aus dem Automaten oder einen "Einlösecode". Abgeschlossen wird der Vorgang mit Zugang einer Transaktionsbestätigung. In der Regel genügt eine Bestätigung, manchmal sind aber auch bis zu sechs Bestätigungen auf der Blockchain erforderlich, bevor ein Benutzer Bargeld abheben kann. Diese Art des Verkaufes von virtuellen Währungen ist jedoch aktuell nicht besonders verbreitet. Überwiegend werden Bitcoin-Geldautomaten nicht für den Verkauf, sondern für den Kauf von Bitcoin verwendet.
Wird der durch den Verkauf lukrierte Betrag auf ein Bankkonto gutgeschrieben, muss dies unter Umständen der kontoführenden Bank gemeldet werden. Meldepflichtig sind Banken gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Um Missverständnisse zu vermeiden, ist an dieser Stelle eine Bestätigung der Überweisung von dem Wallet bereitzuhalten. Weiters sollte gegenüber dem Kreditinstitut auf Nachfrage die Herkunft der Mittel unter Angabe, ob bereits Steuern abgeführt worden sind, nachvollziehbar dargestellt werden. Dieser Nachweis sollte optimaler Weise für jede einzelne Transaktion vorgelegt werden können. Das Führen einer Liste bzw. Übersicht, in welcher alle Käufe/Verkäufe, die Beträge und das genaue Datum angeführt sind, ist an dieser Stelle zu empfehlen. Im Zweifelsfall sollte eine fachkundige Meinung eines Experten eingeholt werden.
Der Verkauf von virtuellen Währungen scheint im ersten Blick einfach, jedoch sind diverse Dinge vor, während und vor allem nach dem Verkauf zu beachten. Im Zuge des Verkaufsvorganges ist es in der Vergangenheit schon oft zu betrügerischen Vorgängen gekommen die den Verkäufer oft um beträchtliche Beträge gebracht hat. Fallen in diesem Zusammenhang Fragen oder anderen Ungereimtheiten an, sollte ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zugezogen werden.
Autoren: Mag. Philipp Ley | Philip Plaute LL.B (WU) | STADLER VÖLKEL Rechtsanwälte
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