Immobilienkauf – werfen Sie einen Blick ins Grundbuch!

Vor dem Kauf einer Immobilie, ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, sollten Sie unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben: Ist der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer? Welche Rechte von Dritten existieren – Hypotheken, Servitute oder Verkaufsrechte?

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes Register, in das alle in Österreich befindlichen Grundstücke und die daran bestehenden dinglichen Rechte eingetragen sind. Im Grundbuch ist ersichtlich, wer Eigentümer eines bestimmten Grundstücks ist und ob Belastungen (Pfandrechte, Baurechte, Dienstbarkeiten oder Reallasten) bestehen. Wird die Liegenschaft oder Eigentumswohnung verkauft, wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch und seine Eintragungen genießen „öffentlichen Glauben“, das bedeutet, dass sich jedermann auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs verlassen kann.

Wo kann man in das Grundbuch einsehen?

Das Register wird elektronisch geführt und die enthaltenen Daten sind für jedermann zugänglich. Damit Sie von einer bestimmten Liegenschaft einen Grundbuchsauszug erhalten können, benötigen Sie die Einlagezahl (EZ) der Liegenschaft und die Katastralgemeinde (KG). Einen aktuellen Grundbuchsauszug jedes Grundstücks in Österreich erhalten Sie bei jedem Bezirksgericht. Auch Notare und Rechtsanwälte verfügen über einen online Zugang zum Grundbuch. Inzwischen ist es aber auch möglich über verschiedene Anbieter Im Internet Grundbuchsabfragen vorzunehmen. Beglaubigte Grundbuchsauzüge erhalten Sie aber weiterhin nur bei Notaren oder beim Bezirksgericht.

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Holen Sie sich einen aktuellen Grundbuchsauszug!

Damit Sie tatsächlich über alle Umstände informiert sind, ist es unbedingt notwendig, einen aktuellen Grundbuchsauszug einzuholen. Bei mehreren Wochen oder gar Monate alten Grundbuchsauszügen haben Sie keine Sicherheit, dass es nicht in der Zwischenzeit zu wesentlichen Änderungen gekommen ist. Sie sollten sich selbstverständlich die Liegenschaft auch in natura ansehen, ob etwa offensichtliche Dienstbarkeiten, wie Wegerechte, vorhanden sind.

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