Hitzefrei am Arbeitsplatz

Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.

Welche Gegebenheiten müssen eingehalten werden

Prinzipiell ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Mitarbeiten „Hitzefrei am Arbeitsplatz“ zu gewähren. Dafür gibt es in Österreich keine gesetzliche Grundlage. Trotzdem muss der Betrieb bestimmte Rahmenbedingungen sicherstellen: 

• Bei geringer körperlicher Betätigung (insbesondere sitzende Tätigkeiten) soll die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius betragen.

• Im Falle einer normalen, physischen Anstrengung betrifft dies demnach insbesondere stehende Arbeiten. Somit ist eine Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad Celsius notwendig.

• Bei einer sehr hohen körperlichen Belastung ist eine Mindesttemperatur von 12 Grad Celsius erforderlich. 

 

Gezielte Maßnahmen setzen

Nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) werden zuerst kollektive und dann individuelle Vorkehrungen getroffen. Dementsprechend werden anfangs technische und bauliche Lösungen gesucht, wie etwa Außenjalousien oder Ventilatoren. Weiters können auch entsprechende organisatorische Schritte gesetzt werden. Vermehrte Arbeitspausen sind daher das A und O. Sie dienen vor allem der Abkühlung und Erfrischung der Mitarbeiter, sodass ein weiteres konzentriertes Arbeiten möglich ist. Dementsprechend sollten ausreichend geeignete alkoholfreie Getränke seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden. 

 

Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz – Abhilfe durch technische Geräte

Falls das Unternehmen eine Klimaanlage bereitstellt, so muss der Dienstgeber einige Bestimmungen beachten. Zum einen darf die Raumtemperatur nicht die 25 Grad – Celsius Marke überschreiten, zum anderen muss die relative Luftfeuchtigkeit einen Wert zwischen 40 und 70 Prozent aufweisen. Weiters sollte Zugluft unbedingt vermieden werden.

Das österreichische Gesetz sieht nicht vor, dass ein Arbeitsplatz mittels eines Klima- oder Lüftungsgeräts gekühlt werden muss. Dennoch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, andere kühlende Maßnahmen zu setzen. Dazu zählen etwa beschattete Fenster, verfügbare Ventilatoren oder nächtliches Kühlen. All jene Vorkehrungen sind vom Unternehmen zu organisieren und bereitzustellen. 

 

Hohe Temperaturen im Baugewerbe – Arbeit oder hitzefrei?

Für Bauarbeiter (dazu zählen ebenfalls Gipser, Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer oder Pflasterer) gelten spezielle Bestimmungen. Seit dem 1. Jänner 2013 wurde im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) eine neue Verordnung verankert. Neben Schnee, Frost oder Regen wird nun auch Hitze als Schlechtwetter bezeichnet. Schlechtwetter liegt vor, wenn die äußeren Rahmenbedingungen die Tätigkeit dermaßen erschweren, sodass ein Fortsetzen der Beschäftigung nicht zumutbar ist. Seit Mai 2019 muss man ab 32,5 Grad Celsius das Arbeiten im Freien einstellen und es wird durch Hitzefrei ersetzt.

Die Entscheidung, ob Hitzefrei am Arbeitsplatz festgelegt wird, obliegt nicht dem Dienstnehmer. Der Arbeitgeber muss Hitzefrei erst anordnen. Bei einer Anwendung der Hitzeregelung gibt es weiterhin eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent. Die BAUK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) refundiert die Kosten dem Dienstgeber vollständig. Weiters bietet die BAUK auf ihrer Website einen Service zur Temperaturabfrage für Baustellen an. 

 

Kein Arbeiten bei glühend heißen Tagen – Hitzefrei für Fiaker

Die Berufsgruppe der Fiaker haben eine sehr spezielle Sonderregelung. Fiaker-Pferde dürfen ab einer Außentemperatur von 35 Grad Celsius gesetzlich gar nicht arbeiten und haben demzufolge Hitzefrei. Die Tiere kommen daher nicht zum Einsatz und bleiben auf jeden Fall im Stall. 

 

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