Bislang war nur das Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtung explizit verboten. Allerdings ist klar, dass auch das Schreiben von SMS, die Internetnutzung oder der sonstige Gebrauch des Handys die Aufmerksamkeit des Lenkers beeinträchtigt. Da Ablenkung beim Autofahren die Ursache Nummer 1 für Autounfälle in Österreich ist, hat der Gesetzgeber nunmehr reagiert und das Handyverbot ausgeweitet.
Keine Änderung gibt es durch die Neuregelung beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon: Das Telefonieren ohne Fernsprecheinrichtung ist verboten. Es können mobile oder fixe Freisprecheinrichtungen genutzt werden – auch das Telefonieren mittels Lautsprecherfunktion des Handys ist erlaubt.
Neu ist aber: Ab Ende Mai wird neben dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auch jede andere Nutzung des Handys ausdrücklich verboten: Sie dürfen daher keine SMS und Emails schreiben, WhatsApp, Twitter oder Facebook nutzen, Spiele spielen oder sonst im Internet surfen. Wichtig ist, dass nicht nur das Schreiben von Nachrichten verboten ist, sondern auch das bloße Lesen.
Von der neuen Regelung gibt es aber auch Ausnahmen. Stehen Sie mit Ihrem Auto in einen Stau, dürfen Sie mit dem Handy auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder die neuesten Posts bei Facebook lesen. Herrscht dagegen nur zäher Verkehr oder stop-and-go, ist die Nutzung des Handy unzulässig.
Bleiben Sie bei einer roten Ampel stehen, dürfen Sie mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder Emails schreiben. Ist die Rotphase beendet, muss die Verwendung sofort beendet werden. Anders ist die Situation bei Stopptafeln. Hier befinden Sie sich im fließenden Verkehr und dürfen auch für die Anhaltephase das Smartphone nur mit Freisprechanlage nutzen. Haben Sie Ihr Auto geparkt und lassen den Motor laufen, gilt das Handyverbot.
Grundsätzlich dürfen Sie während der Autofahrt auch keine speziellen Verkehrsapps verwenden, es sei denn es handelt sich um eine Navigationsapp und das Handy ist fest im Wageninneren angebracht. Die Eingabe der Routenplanung und des Zielorts muss aber vor dem Fahren erfolgen.
Viele Menschen gebrauchen ihr Handy auch als Musikanlage und schließen es ans Autoradio an. Das ist grundsätzlich zulässig. Allerdings dürfen Sie während der Fahrt keine Musiktitel auswählen. Die Erstellung einer Playlist vor der Fahrt ist daher zu empfehlen.
Wenn Sie während des Autofahrens ein Mobiltelefon nutzen (telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, SMS schreiben, Internet surfen), müssen Sie eine Strafe von EUR 50 zahlen. Wenn Sie sich weigern, bei der Polizei das Organmandat gleich zu zahlen, erfolgt eine Anzeige und die Strafe kann sich auf EUR 75 erhöhen. Bei Uneinbringlichkeit kann auch eine Gefängnisstrafe bis zu 24 Stunden verhängt werden.
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