Handy am Steuer – Was ist erlaubt und was nicht?

Die Nutzung des Handys während des Autofahrens steigert das Unfallrisiko enorm. Aus diesem Grund herrscht in Österreich ein Handyverbot am Steuer. Davon gibt es ein paar Ausnahmen, in denen die Nutzung erlaubt ist.

Handy am Steuer in Österreich

Autofahren und gleichzeitig das Handy nutzen – das ist eine gefährliche Kombination. Dadurch bringt man nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr. 2019 hat die Polizei in Österreich laut dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) etwa 124.000 Autolenker erwischt, die ohne Freisprechanlage telefonierten. Das sind mehr als 300 Personen am Tag und etwa vier Mal so viele wie Alkolenker. Wer mit dem Handy am Ohr Auto fährt, reagiert laut dem VCÖ so schlecht wie ein Lenker mit 0,8 Promille. Beim Schreiben am Handy steigt das Unfallrisiko sogar auf ein 23-faches.

Diese Tatsachen führten 1998 zur Begründung, ein Handyverbot am Steuer im Kraftfahrzeuggesetz zu verankern: “Es ist durch einige Studien belegt, dass durch ablenkende Tätigkeiten während des Autofahrens ein erhöhtes Unfallrisiko bewirkt wird.” heißt es im Initiativantrag der Novelle. Kurz darauf wurde § 102 Abs. 3 S. 5 Kraftfahrgesetz (KFG) (externe Verlinkung) eingefügt und somit das Verbot des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung ausdrücklich festgelegt. Seit 2016 ist auch das Schreiben oder Lesen am Handy während der Fahrt explizit verboten.

Ohne Anhaltung keine Strafe

Um nach der Bestimmung bestraft werden zu können, muss man zunächst bei einer Polizeikontrolle dazu aufgefordert werden, sein Fahrzeug anzuhalten. Dies setzt voraus, dass dem Fahrzeuglenker deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen zum Anhalten gegeben werden.

Wer von sich aus, ohne vorangegangener Aufforderung, sein Fahrzeug abstellt, darf nicht bestraft werden, da keine Verwaltungsübertretung vorliegt. Der UVS Steiermark hat dies bestätigt, als eine Anhaltung während der Fahrt aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich war und diese erst stattfand, als der Lenker auf einem Privatgrund hielt. Trotz Telefonierens während der Fahrt gab der UVS der Berufung statt und stellte das Verfahren ein.

Was ist verboten?

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Erlaubt sind sowohl fixe als auch mobile Freisprecheinrichtungen. Auch das Verwenden der Lautsprecherfunktion des Handys ist erlaubt, solange nicht während dem Autofahren z.B. die anzurufende Nummer gesucht wird.

Seit 2016 ist auch jede weitere Nutzung des Handys während der Fahrt verboten. Wer also auf SMS schreiben während der Fahrt umsteigen möchte, wird so einer etwaigen Verwaltungsstrafe nicht erfolgreich entkommen. Denn, auch wenn das Verfassen von Kurznachrichten zuvor nicht wörtlich erfasst war, so muss man doch auf den Zweck der Norm achten und sie dementsprechend auslegen, wie es auch der VwGH getan hat. Das Halten eines Handys lenkt vom Verkehrsgeschehen ab, es reicht also zu versuchen, das Handy in Betrieb zu nehmen- ob man das Handy bereit hält um zu telefonieren, SMS zu schreiben, zu diktieren oder Angry Birds zu spielen, ist rechtlich gesehen nicht von Relevanz. Seit 2016 ist es daher nun ausdrücklich verboten, Nachrichten oder Emails zu schreiben, soziale Medien zu nutzen, Spiele zu spielen oder generell im Internet zu surfen. Auch das bloße Lesen von z.B. einer Nachricht ist daher verboten.

Auch stellte der VwGH in einer weiteren Entscheidung klar, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auch dann verpönt ist, wenn das Auto gerade verkehrsbedingt steht. Das liegt vor allem daran, dass man sich beim Stillstand des Autos im Kreuzungsbereich nach wie vor im fließenden Verkehr befindet und jederzeit damit rechnen muss, das Auto weiter steuern zu müssen. Daher gilt das Verbot auch vor beispielsweise einer Stopptafel. Eine rote Ampel bildet hier eine Ausnahme, wie nachfolgend noch erläutert wird.

Sollte man trotzdem nicht vom Handy ablassen wollen, kommt man um den Kauf einer Freisprecheinrichtung nicht herum, wobei der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die sogenannte Freisprecheinrichtungsverordnung erlassen hat, welche die Beschaffenheit der Geräte näher regelt.

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Was ist das Handy am Steuer erlaubt?

Trotz der Verbote ist nicht jegliche Nutzung des Handys am Steuer verboten. Steht man beispielsweise im Stau, der sich länger nicht bewegt, darf das Handy während dem Stehen genutzt werden. Auch bei einer roten Ampel ist dies möglich. Sobald Sie weiterfahren, ist das Handy allerdings sofort beiseite zu legen.

Es ist weiters erlaubt, das Handy als Navigationsgerät zu nutzen. Allerdings nur, solange dies mittels einer Navigationsapp geschieht und das Handy fest im Wageninneren befestigt ist. Auch das Musikhören über das am Autoradio angeschlossene Handy ist erlaubt. Während der Fahr dürfen allerdings weiterhin keine Auswahlen etc. getroffen werden.

Keine Unterscheidung zwischen Auto- und Fahrradfahrern

Seit 2012 gilt auch für Fahrradlenker, dass auf das Mobiltelefon verzichtet werden muss, solange keine Freisprecheinrichtung verwendet wird – auch der Strafrahmen ist derselbe.

Welche Strafe droht dem Lenker beim Verstoß?

Wer das Mobiltelefon trotzdem ohne Freisprecheinrichtung in Betrieb nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 50 Euro, bzw. bei Weigerung der Zahlung mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro rechnen. Wird nicht sofort an Ort und Stelle bezahlt, erhält man eine Anzeige. Dieser niedrige Betrag wird immer wieder kritisiert, da andere Staaten laut dem VCÖ wesentlich höhere Strafen verhängen. In Spanien und Dänemark beträgt die Strafe beispielsweise 200 Euro, in den Niederlangen sogar 249 Euro. In vielen Staaten führt der Verstoß außerdem zu einem Eintrag in ein Vormerksystem oder einem Delikt im Punkteführerschein.

Befindet man sich noch in der Probezeit, hat die Missachtung des Verbotes auch in Österreich weitreichendere Folgen. Wird man während der Probezeit wegen der Nutzung des Handys am Steuer von der Polizei angehalten, muss man eine Nachschulung absolvieren. Die Kosten dafür belaufen sich auf 495 Euro. Zusätzlich dazu wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

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