Gültigkeit des Testaments nach der Scheidung – was Sie wissen sollten

Die Frage ob man ein Testament nach Scheidung immer erneuern muss kann nicht pauschal mit ja beantwortet werden. Von Fall zu Fall sollte also geprüft werden ob es sinnvoll ist sein Testament zu erneuern, wir geben Ihnen dazu folgend einen Überblick.

Sind Testamente nach einer Scheidung noch gültig?

Prinzipiell besteht keine rechtliche Verpflichtung nach einer Scheidung das Testament erneuern zu müssen, in den meisten Fällen ist dies jedoch empfehlenswert. Nach einer Scheidung wird der ehemalige Ehepartner zwar automatisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen jedoch behalten bereits aufgesetzte Testamente meist Ihre Gültigkeit, somit kann es sein dass trotz Ausschluss aus der gesetzlichen Erbfolge der Ex-Ehepartner über das Testament doch zum Erben wird. Soll der ehemalige Ehepartner nicht erben, ist jedoch in einem Testament als Erbe bedacht so muss ein neues Testament aufgesetzt werden welches das alte ersetzt. Eine Ausnahme betrifft das nur für Eheleute mögliche wechselseitige Testament, hier wird in der Regel vermerkt, dass das Testament nur während der Dauer der Ehe Gültigkeit entfaltet. Außerdem kann das wechselseitige Testament jederzeit auch einseitig wiederrufen werden.

Sollte nach einer Scheidung ein neues Testament erstellt werden?

Vermerkt werden sollte, dass laut österreichsicher Rechtsprechung Testamente zu Gunsten des Ex-Eherpartners bei einer Scheidung bzw. bei Einleitung des Scheidungsverfahrens ihre Gültigkeit verlieren, in der Praxis kann dies jedoch angefochten werden und zu gerichtlichen Streitigkeiten führen, weshalb es ratsam ist ein neues Testament nach der vollzogenen Scheidung errichten zu lassen. Testamente spielen oft in Scheidungs- und Trennungsprozessen eine Rolle in welchen noch minderjährige Kinder als Erben bedacht werden sollen. Im Falle eines ungeänderten Testaments nach der Scheidung kann es dazu kommen, dass der Ex-Ehepartner zum Vermögensverwalter der erbberechtigten Kinder eingesetzt wird, sofern diese bei Erbantritt noch nicht volljährig sind, dies kann jedoch im Zuge eines neuen Testaments anders geregelt werden.

Wer kann Sie beraten bei Fragen zum Testament?

In Angelegenheiten Ihren letzten Willen betreffend ist es speziell im Zuge einer Scheidung ratsam zunächst das bestehende Testament von einem auf Erbrecht- oder Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und gegebenenfalls ein neues Testament erstellen zu lassen. Auf www.meinanwalt.at finden Sie zahlreiche Experten die Sie hierzu gerne beraten.

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