Jeder Apparat, dass eine Rundfunktechnologie besitzt, muss gemeldet werden und ist daher gebührenpflichtig. Die Häufigkeit der Nutzung der jeweiligen Einrichtungen ist dabei nicht relevant. Dazu zählen etwa folgende Geräte:
Allerdings ist zu beachten, dass auch jene Gegenstände gebührenpflichtig sind, die den Rundfunk empfangen könnten, unabhängig davon, ob der ORF genutzt wird. Sobald sich ein empfangsbereiter Fernseher in einem Haushalt befindet, müssen die Gebühren bezahlt werden.
Ebenfalls müssen für Radioempfangseinrichtungen Beiträge gezahlt werden, wobei die Kosten weitaus niedriger ausfallen. Jedoch sind Autoradios von den Spesen befreit.
Die anfälligen Zahlungen variieren je nach Bundesland. Aufgrund der unterschiedlichen Abgaben der Bundesländer ergeben sich die verschiedenen Beiträge. Die Gebühren für Fernsehempfangseinrichtungen inklusive Radionutzung sind in Wien höher als etwa in Vorarlberg.
Der ORF ist verpflichtet, alle fünf Jahre eine Überprüfung der Gebührenmittel durchzuführen. Der Fokus dieser Untersuchung liegt darin, ob die Beiträge der Erfüllung des öffentlichen Auftrags noch ausreichen. 2017 fand die letzte Erhöhung statt. Die Gebühren stiegen um 6,5 Prozent an. Daher wird es auch eine Inflationsanpassung im Jahr 2022 geben.
Weiters werden Konzepte überlegt, die auch Streamingdienste gebührenpflichtig machen. Diese sind bis dato noch von den Beiträgen befreit. Durch das stark aufkommende Nutzen von diversen Streaming-Anbietern ist eine enorme Gebührenlücke entstanden. Diese möchte man seitens des ORF schnellstmöglich schließen.
Eine GIS-Abmeldung ist unter einigen wenigen Bedingungen möglich. Eine Kündigung der Beiträge der Fernseh- und Radioempfangsgeräte ist möglich, wenn:
Weiters werden auch Zuschussleistungen zum Fernsprechentgelt oder eine Befreiung von der Ökostrompauschale über die GIS durchgeführt. Ob eine derartige Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist durch den Befreiungsrechner feststellbar.
Allerdings ist zu beachten, dass eine Abmeldung der Rundfunkbeiträge nicht rückwirkend möglich ist. Daher erlischt die Gebührenpflicht frühestens mit dem Ende jenes Monats, an dem die Kündigung bei der GIS eingelangt ist. Eine Abmeldung der GIS ist kostenfrei.
Das Fernsehen über das Internet ist von jeglichen Kosten befreit. Daher haben sich schon einige Anbieter auf das Streamen spezialisiert. Mittels eines Sticks oder sogar eine Spielkonsole ist dies im Handumdrehen möglich. Ein besonderer Pluspunkt des Streamens ist, dass sogar ORF-Programme gebührenfrei genutzt werden können.
Mittlerweile hat sich eine Marktnische für Empfangsgeräte etabliert, die dafür wirbt, beitragsfrei fernzusehen. Dabei ist Vorsicht geboten, denn die GIS verlangt ebenfalls für Fernseher ohne Tuner Gebühren.
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