Gewährleistung & Garantie – worin bestehen die Unterschiede?

Gewährleistung und Garantie werden oftmals vermischt – dabei gibt es wichtige Unterschiede, die den Kunden beim Kauf eines Produktes bewusst sein sollten. Worin diese bestehen, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Ein neu gekauftes Produkt ist defekt und Sie möchten wissen, welche Ansprüche Sie haben? Grundsätzlich können Sie Ihre Ansprüche auf Gewährleistung stützen – in bestimmten Fällen auch auf Garantie.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist die Haftung des Verkäufers eines Produktes für Mängel, die beim Verkauf schon vorhanden waren. Die Gewährleistung kann der Unternehmer gegenüber dem Konsumenten nicht ausschließen und nicht einschränken – es handelt sich hier um ein gesetzlich geregeltes Recht. Sie haben einen Anspruch, dass der Mangel des Produktes vom Händler behoben wird. Ob der Händler den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unerheblich. Das Argument, dass das Produkt nicht vom Händler selbst hergestellt wurde, gilt daher nicht.

Die Gewährleistungsfrist – also die Frist, innerhalb derer Sie den Mangel gerichtlich geltend machen müssen – beträgt bei beweglichen Sachen (Auto, Laptop, Möbel) 2 Jahre, bei unbeweglichen Sachen (Immobilien) 3 Jahre. Tritt der Produktmangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach der Übergabe vor, muss der Unternehmer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache zu laufen.

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache zunächst Reparatur ODER Austausch verlangen. Der Händler darf daher nicht nur eine Reparatur anbieten – der Konsument hat hier ein Wahlrecht. Die Kosten für die Reparatur muss der Unternehmer tragen

Tritt derselbe Fehler nach der Verbesserung nochmal auf, weigert sich der Unternehmer das Produkt zurückzunehmen oder wird die Reparatur nicht in angemessener Frist durchgeführt, kann der Käufer die Aufhebung des Vertrages oder eine Preisminderung verlangen. Auch hier hat der Konsument ein Wahlrecht.

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Garantie

Garantie ist im Unterschied zur Gewährleistung eine freiwillige Haftung des Unternehmens (Herstellers) gegenüber dem Käufer. Meist wird die freiwillige Reparatur oder der Austausch einer Ware bei Auftritt eines Mangels innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesagt. Es besteht daher kein Anspruch auf Garantie bzw. einen bestimmten Zeitraum für die Garantie. Der Umfang und die Dauer der Garantie sind durch keine gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben, sondern finden sich in der Garantieerklärung. Diese wird Bestandteil des Vertrages und ist damit verbindlich.

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