Flug verspätet oder gestrichen – Welche Ansprüche habe ich?

Die seit 2005 geltende Fluggastrechte-Verordnung der Europäische Union hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Sie gesteht Passagieren bestimmte Ansprüche gegenüber den Fluglinien zu, wenn der Flug nicht planmäßig verläuft.

Wurden Ihre Urlaubsfreuden getrübt, weil Ihr Flug überbucht war oder viel zu spät abhob? Sie haben einen wichtigen Geschäftstermin im Ausland verpasst, weil der Flieger annulliert wurde? In diesen Fällen, stehen Ihnen Betreuungsleistungen sowie finanzielle Entschädigung zu. Doch diese Rechte gelten nicht für alle Flüge.

Für welche Flüge kann ich Entschädigung verlangen?

Sie können Ansprüche für Flüge geltend machen,

Kann ich meine Ansprüche auch bei Pauschalreisen oder Charterflügen geltend machen?

Ja! Nicht nur Passagiere von Linienflügen können Ansprüche bei Annullierungen oder Verspätungen geltend machen, sondern auch bei Charterflügen oder Pauschalreisen.

Gegen wen richte ich meine Forderungen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Ansprüche immer bei der ausführenden Fluglinie anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie den Flug über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben oder der Flug von einer anderen Fluglinie (operating carrier) ausgeführt wurde.

Verspätungen - Welche Ansprüche habe ich?

Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden und einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf:

Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden und einer Flugstrecke von 1500 km bis 3.500 km:

Bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 3500 km:

Annullierung oder Überbuchung – Sie haben Anspruch auf Entschädigung

Wird ein Flug gecancelt oder ist er überbucht, haben Sie zunächst die Wahl auf Erstattung des Kaufpreises, alternative Beförderung oder Umbuchung des Flugs auf einen anderen Termin.

Zusätzlich haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Sind Alternativflüge erst einen Tag später als der geplanten Abflugzeit müssen auch Hotelübernachtungen von der Fluglinie übernommen werden.

Schließlich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz:

Keinen Anspruch auf Entschädigung besteht bei Annullierungen, wenn...

WICHTIG: Wurde der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen storniert, haben Sie zwar keinen Schadenersatzanspruch. Dennoch muss die Fluglinie Ihnen die Möglichkeit einräumen, das Ticket zurückerstattet zu bekommen, einen Ersatzflug anbieten oder den Flug auf einen anderen Termin umzubuchen.

Fluglinien sind zur Informationen gegenüber dem Fluggast verpflichtet!

Verspätet sich ein Flug um mehr als 3 Stunden, wird der Flug gecancelt oder ist er überbucht, ist die Fluglinie verpflichtet, den Fluggast über dessen Rechte auf Betreuungsleistungen und finanzielle Entschädigung sowie den Grund der Nichtbeförderung schriftlich zu informieren. Das Informationsblatt muss auch die Kontaktdaten von nationalen Beschwerdestellen enthalten – in Österreich ist die Agentur  für Passagier- und Fahrgastrecht (apf) im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

In allen Fällen sollten Sie sich zuerst mit der Fluglinie in Kontakt setzen. Kommen Sie mit der Fluglinie nicht zu einem befriedigenden Ergebnis oder antwortet sie nicht, empfiehlt es sich, zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt für Reiserecht oder einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht zu konsultieren.

Zusätzlich ist es auch möglich, die Agentur  für Passagier- und Fahrgastrecht (apf) im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zu konsultieren. Diese unterstützt als Schlichtungsstelle Passagiere bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Hierfür ist auch ein online Beschwerdeformular eingerichtet.

 

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