Firmeninsolvenz – wie bekomme ich mein Geld?

Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleite ist und die Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen kann? In diesem Fall übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Zahlung. Jedoch nicht automatisch – vielmehr muss ein Antrag gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf Leistungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)?

Alle Arbeitnehmer bzw. ehemalige Arbeitnehmer und auch Lehrlinge haben Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld. Ausgenommen sind selbstständige Unternehmer sowie Gesellschafter, die einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen haben.

Welche Forderungen sind abgedeckt?

Das Ausfallgeld deckt das

Sind Betriebspensionen auch erfasst?

Ja. Sowohl bestehende als auch zukünftige Ansprüche auf Betriebspension werden durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgedeckt (jedoch max 24 Monatsbeträge).

Wird das Insolvenz-Ausfall Geld automatisch ausbezahlt?

Nein. Für das Insolvenz-Ausfallgeld muss bei der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Service GmbH (IEF Service GmbH) ein Antrag gestellt werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. In besonderen Fällen kann die IEF Service GmbH einen Antrag auch bei verspäteter Einreichung annehmen.

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Was muss der Antrag alles enthalten?

Im Rahmen des Antrags ist sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag genau anzugeben. Zudem müssen die Sozialversicherungsbeiträge und zu entrichtende Steuern aufgeschlüsselt werden.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das Bewilligungsverfahren dauert üblicherweise mehrere Monate. Dies hängt ua davon ab, wie aufwändig das betreffende Verfahren ist. Es ist daher zu empfehlen, die Unterlagen möglichst rasch an die IEF Service GmbH zu übermitteln, damit die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zügig erfolgen kann.

Wie wird Auszahlung vorgenommen?

Die IEF Service GmbH entscheidet in Form eines Bescheides, ob Sie einen Anspruch haben. In weiterer Folge wird das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung?

Wenn Sie die Antragstellung nicht selbst vornehmen möchten, können Sie sich auch beim Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen (ISA) beraten lassen. Dieser Verband unterstützt Arbeitnehmer bei Firmeninsolvenzen und übernimmt auch die Vertretung im Insolvenzverfahren.

Sie möchten sich zu diesem oder einem anderen arbeitsrechtlich Thema von einem Rechtsanwalt beraten lassen? – hier finden Sie eine Auswahl von auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten

 

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