Enterbung – wann Sie in Österreich enterbt werden können!

Kinder und Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen vom Verstorbenen enterbt werden – wenn sie z.B schwere Straftaten begangen haben, ein unsittliches Leben führen oder das Testament verfälscht haben.

02.06.2016 | Erbrecht Seite drucken

Grundsätzlich hat jedes Kind des Verstorbenen und auch dessen Ehegatte einen Pflichtteilsanspruch. Das bedeutet, dass ein bestimmter Anteil des Erbes den engsten Verwandten – den Pflichtteilsberechtigten – zukommen muss. Dieser Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob die betreffende Person im Testament benannt wurde oder nicht. Unter bestimmten Umständen kann jedoch auch dieser Pflichtteilsanspruch entzogen werden – in diesem Fall spricht man von Enterbung.

Wann ist eine Enterbung möglich?

Eine Enterbung ist möglich, wenn die pflichtteilsberechtigte Person

Spielsucht, Drogenabhängigkeit - Enterbung in guter Absicht

Eine spezielle Form der Enterbung ist die Enterbung in guter Absicht. Führt ein Kind ein verschwenderisches Leben oder ist stark verschuldet und besteht die Gefahr, dass dessen Kinder kein oder nur ein geringes Erbe erhalten werden, so kann stattdessen seinen Kindern das Erbe direkt übertragen werden. In diesem Fall kann das Erbe nur zu Gunsten des Kindes der enterbten Person übergeben werden. 

Beispiel: Der Verstorbene hinterlässt einen Sohn und eine Enkeltochter. Der Sohn ist spielsüchtig und hat dadurch hohe Schulden angehäuft. Der Verstorbene kann seinen Sohn enterben und sein Vermögen direkt an seine Enkeltochter übergeben. 

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Wie kann eine Enterbung ausgesprochen werden?

Die Enterbung sollte ausdrücklich im Testament erklärt werden, damit es bei der Interpretation des letzten Willens des Verstorbenen nicht zu falschen Entscheidungen kommt. Wichtig ist, dass der Enterbungsgrund auch ursächlich für die Enterbung war. Deshalb sollte der Verstorbene bereits bei Lebzeiten auch alle Informationen, die zur Enterbung beigetragen haben, sammeln und an die Erben übergeben.

Widerruf ist möglich!

Die Enterbung kann natürlich auch jederzeit widerrufen werden. Verzeiht der Verstorbene der betreffenden Person, kann er das alte Testament widerrufen oder ein neues Testament verfassen.

Halbierung des Pflichtteils

Bestand zwischen dem Verstorbenen und der pflichtteilsberechtigten Person zu keiner Zeit bzw. für einen längeren Zeitraum kein Nahverhältnis, wie es üblicherweise zwischen Familienangehörigen besteht, kann der Pflichtteil auf die Hälfte gemindert werden. Die Pflichtteilsminderung muss im Testament ausdrücklich angeordnet werden. Die Pflichtteilsminderung kann nicht vorgenommen werden, wenn der Verstorbene den Kontakt zu seinem Kind gemieden hat oder einen Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.

Beispiel: Besteht die Mutter darauf, dass ihr Kind beim Schwiegervater aufwächst und zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt hat, kann der leibliche Vater den Pflichtteilsanspruch des Kindes halbieren.

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Was tun, wenn ich enterbt wurde?

Wenn Sie bei einem Erbe übergangen wurden, können Sie Ihre Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren oder in einem Pflichtteilsverfahren vor Gericht gegenüber den Erben geltend machen. Ob ein rechtmäßiger Enterbungsgrund vorliegt, muss dann der Erbe beweisen können. Kann er das nicht, können Sie zumindest Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen.  

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