Jeder Autofahrer ist verpflichtet, für ausreichend Sicht beim Lenken des Fahrzeugs zu sorgen. Dies bedeutet, dass das oberflächliche Entfernen von Eis und Schnee von der Windschutzscheibe oder Rückscheibe des Autos nicht ausreicht. Auch das Entfernen von bestimmten Teilen des Schees an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Es müssen sämtliche Scheiben des Fahrzeuges von Eis und Schnee gründlich befreit werden.
Auch das Autodach sollte vollständig von Schnee befreit werden. Löst sich der Schnee während der Fahrt vom Auto und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, kann dies Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.
Zudem hat der Autofahrer dafür zu sorgen, dass das KFZ-Kennzeichen vollständig sichtbar ist und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung unlesbar und bei Dunkelheit beleuchtet ist.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Fahrt nicht vollständig von Eis und Schnee befreien und so eine eingeschränkte Sicht beim Fahren haben, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000 bestraft werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen ausgesprochen werden.
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