Einbruch ohne Einbruchsspuren – Muss die Versicherung trotzdem zahlen?
Nach einem Einbruchdiebstahl erwarten die meisten Versicherungsnehmer, dass ihre Haushaltsversicherung den entstandenen Schaden ersetzt. Umso größer ist die Beunruhigung, wenn die Versicherung die Leistung mit der Begründung ablehnt, es seien keine Einbruchsspuren vorhanden. Tatsächlich zählt der fehlende Nachweis gewaltsamer Einbruchsspuren zu den häufigsten Gründen, weshalb Versicherungen Ansprüche nach einem Einbruchdiebstahl zunächst ablehnen.
Für Betroffene stellt sich daher die berechtigte Frage: Zahlt die Versicherung auch dann, wenn keine Einbruchsspuren vorhanden sind? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen, die Umstände des Schadensfalls und die vorhandenen Beweismittel. Fest steht jedoch: Das Fehlen sichtbarer Einbruchsspuren bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung ihre Leistung verweigern darf.
Warum berufen sich Versicherungen auf fehlende Einbruchsspuren?
Ein Einbruchdiebstahl setzt nach den Versicherungsbedingungen vieler Haushaltsversicherungen voraus, dass sich der Täter durch Einbruch, Einsteigen oder unter Verwendung eines Schlüssels Zutritt verschafft hat. In der Praxis prüfen Versicherungen daher zunächst, ob Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen vorhanden sind.
Findet die Polizei keine aufgebrochene Tür, kein beschädigtes Fenster oder keine sonstigen sichtbaren Einbruchsspuren, argumentieren Versicherungen häufig, dass ein versicherter Einbruchdiebstahl nicht nachgewiesen sei. Stattdessen wird mitunter behauptet, die Wohnung sei nicht ordnungsgemäß versperrt gewesen oder eine versicherte Einbruchsform liege überhaupt nicht vor.
Eine solche Begründung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Nicht jeder Einbruch hinterlässt sichtbare Spuren
Die Vorstellung, dass jeder Einbruch zwangsläufig mit erheblichen Beschädigungen an Türen oder Fenstern verbunden sein muss, entspricht nicht der Realität. Moderne Einbruchswerkzeuge ermöglichen es geübten Tätern häufig, Schlösser zu überwinden oder Fenster zu öffnen, ohne deutlich erkennbare Schäden zu hinterlassen. Auch sogenannte Schließtechniken oder Manipulationen an Schließzylindern können dazu führen, dass nach dem Einbruch keine offensichtlichen Gewaltspuren sichtbar sind.
Ebenso kommen Fälle vor, in denen Originalschlüssel gestohlen, nachgemachte Schlüssel verwendet oder elektronische Schließsysteme überwunden werden. Ob in solchen Fällen Versicherungsschutz besteht, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Nachweise verlangt die Versicherung?
Auch wenn keine offensichtlichen Einbruchsspuren vorhanden sind, muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grundsätzlich nachweisen. Dabei kommt es stets auf eine Gesamtbetrachtung aller vorhandenen Beweismittel an.
Hier ist die Polizze bzw. sind die Versicherungsbedingungen zu prüfen und die genaue Definition des von der Versicherung behaupteten Ablehnungsgrundes mit den tatsächlichen Umständen und Einbruchsmöglichkeiten zu vergleichen.
Von Bedeutung können insbesondere sein: das polizeiliche Ermittlungsprotokoll, Spurensicherungsberichte, Aussagen von Zeugen, Videoaufzeichnungen, Fotos des Tatortes, Feststellungen eines Schlüsseldienstes oder Sachverständigen, Aufzeichnungen einer Alarmanlage, Nachweise über das Fehlen der gestohlenen Gegenstände, sonstige Indizien, die auf einen Einbruch schließen lassen.
Nicht selten ergibt sich erst aus der Gesamtheit aller Umstände, dass tatsächlich ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt.
Beweislast – kein lückenloser Nachweis des Tatablaufs erforderlich
Versicherungsnehmer gehen häufig davon aus, den gesamten Tatablauf lückenlos aufklären zu müssen. Dies ist in der Praxis jedoch regelmäßig gar nicht möglich. Schließlich geschieht ein Einbruch meist unbeobachtet.
Entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend Tatsachen vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Einbruchdiebstahl schließen lassen. Die Versicherung darf ihre Leistung nicht allein deshalb verweigern, weil sie sich einen anderen Geschehensablauf vorstellen könnte. Ebenso wenig genügt eine bloße Vermutung, dass möglicherweise kein Einbruch vorgelegen habe.
Gerade bei fehlenden Einbruchsspuren kommt der sorgfältigen Beweissicherung daher besondere Bedeutung zu.
Häufige Ablehnungsgründe der Versicherung
In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Versicherungen bei fehlenden Einbruchsspuren häufig auf ähnliche Argumente zurückgreifen. So wird etwa behauptet, die Wohnung sei versehentlich unversperrt gewesen, ein Familienangehöriger habe vergessen abzuschließen oder ein Schlüssel sei unbeaufsichtigt zurückgelassen worden. Ebenso wird gelegentlich eingewendet, es handle sich lediglich um einen einfachen Diebstahl, der vom Versicherungsschutz nicht umfasst sei.
Ob diese Einwendungen berechtigt sind, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Versicherungsbedingungen und der vorhandenen Beweismittel beurteilen. Nicht jede Behauptung der Versicherung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.
Was sollten Versicherungsnehmer nach einem Einbruch ohne Einbruchsspuren tun?
Nach Entdeckung des Einbruchs sollte unverzüglich die Polizei verständigt und der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Veränderungen am Tatort sollten möglichst vermieden werden, bis die Spurensicherung abgeschlossen ist.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, sämtliche gestohlenen Gegenstände sorgfältig zu dokumentieren und alle verfügbaren Beweismittel zu sichern. Fotos, Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen oder Feststellungen eines Schlüsseldienstes können später entscheidende Bedeutung erlangen.
Erhält der Versicherungsnehmer eine Leistungsablehnung mit der Begründung, es lägen keine Einbruchsspuren vor, sollte diese Entscheidung nicht ungeprüft akzeptiert werden. Häufig lohnt sich eine rechtliche Überprüfung der Ablehnungsgründe und der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bei Einbruchdiebstahl
Die Frage, ob eine Versicherung bei einem Einbruch ohne Einbruchsspuren leisten muss, gehört zu den häufigsten Streitpunkten im Versicherungsrecht. Gerade weil moderne Einbruchsmethoden oftmals keine offensichtlichen Beschädigungen hinterlassen, kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen über das Vorliegen eines versicherten Einbruchdiebstahls.
Als auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Versicherungsnehmer in ganz Österreich bei Streitigkeiten mit Versicherungen. Wir prüfen Ablehnungsschreiben, analysieren die Versicherungsbedingungen und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich sowie vor Gericht konsequent durch. Wer nach einem Einbruch ohne erkennbare Einbruchsspuren mit einer Leistungsablehnung konfrontiert wird, sollte die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Durchsetzung sorgfältig prüfen lassen.
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