Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich noch nichts an den Vermögensverhältnissen der Ehepartner. In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet, dass in die Ehe eingebrachte und auch während der Ehe erworbene Vermögenswerte weiterhin dem jeweiligen Ehepartner alleine gehören. Die betrifft bewegliches Vermögen wie Möbel, Schmuck, Wertpapiere aber auch Immobilien und Liegenschaften – eine Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich der Ehewohnung (siehe nachfolgender Abschnitt). Kommt es zur Scheidung, wird aber das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
>>> Vermögensaufteilung bei Scheidung – Wer bekommt was?
Um hier Problemen vorzubeugen, sollte bei Beginn der Ehe eine Vermögensaufstellung vorgenommen und festgehalten werden, welche Sachen wem gehören. Dies ist nicht nur für den Fall einer Scheidung relevant, sondern kann auch im Fall von Exekutionen oder Insolvenzen sowie bei Erbangelegenheiten sehr sinnvoll sein. Für eine solche Aufstellung muss keine bestimmte Form eingehalten werden. Sollten Sie über ein beachtliches Vermögen verfügen, empfiehlt es sich eine Vermögensaufstellung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erstellen zu lassen.
Eine Ausnahme von der Gütertrennung besteht bei der Ehewohnung oder Haus. Während der Ehe sind die Ehepartner Mitbesitzer der Ehewohnung, unabhängig davon, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Beide Ehepartner haben das Recht die Wohnung bzw. das Haus und dessen Einrichtung zu nutzen. Der grundbücherliche Eigentümer hat auf der anderen Seite alles zu unterlassen, wodurch der andere in der Benützung gefährdet wird. Daher darf beispielsweise der Ehegatte, dem die Wohnung gehört, die Wohnung nicht verkaufen bzw. auf das Mietrecht verzichten. Die betroffene Ehegattin kann in diesem Fall das Gericht anrufen und per einstweiliger Verfügung eine Veräußerung untersagen.
Auch von einem Ehepartner aufgenommene Kredite und Darlehen müssen nach der Hochzeit nicht durch beide Ehepartner zurückgezahlt werden. Jeder haftet für die eigenen Bankschulden. Wurden die Kredite aber von beiden Ehepartnern gemeinsam aufgenommen oder hat sich einer der beiden Partner als Bürge zur Haftungsübernahme verpflichtet, kann die Bank beide Ehepartner zur Rückzahlung verpflichten.
>>> Haftet der Ehepartner für Schulden des Partners in der Ehe?
Sie haben eine familienrechtliche Frage und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an kompetenten Rechtsanwälten für Familienrecht in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich über Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media