Im Jahr 2014 wurde das Luftfahrtgesetz novelliert und der Einsatz von Drohnen in Österreich explizit erlaubt. Allerdings ist für den Betrieb bestimmter Drohnen eine Bewilligung der Austro Control – der österreichischen Luftfahrtbehörde – notwendig.
Keine Bewilligung der Austria Control benötigen Sie für:
Spielzeuge: Geräte, die mit einer maximalen Bewegungsenergie bis 79 Joule (bzw. bis zu 250 Gramm) und nicht höher als 30 Meter betrieben werden – und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Kamera installiert haben oder nicht.
Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 kg, die in einem Umkreis von weniger als 500 m betrieben werden können und der Betrieb unentgeltlich, nicht gewerblich und ohne eine Kamera erfolgt.
Für alle anderen Drohnen benötigen Sie eine Bewilligung der Austria Control.
Ob Sie eine Bewilligung erhalten bzw. welche Auflagen Sie beachten müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wie schwer die Drohnen sind und in welchem Bereich Sie eingesetzt werden sollen (z.B. unbebaut oder dicht besiedelt). Bei besonders schweren Drohnen mit heiklem Einsatzgebiet, kann sogar ein Luftfahrtschein oder eine Prüfung bei der Austro Control notwendig sein.
Der Datenschutz ist in der Luft genau so zu beachten wie am Boden. Das Filmen oder Fotografieren fremder Personen mittels einer Drohne ohne deren Einwilligung ist daher nicht gestattet. Zudem sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Videoüberwachung zu beachten, sodass unter Umständen auch eine Meldung an die Datenschutzkommission notwendig sein kann.
Bildnisschutz – dürfen Bilder von Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden?
Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz: Was wissen Google, Facebook & Co über mich?
Wichtig ist auch, dass Sie die Drohne nicht überall fliegen lassen dürfen: Sicherheits- oder Sperrzonen (z.B. in der Nähe von Flughäfen) müssen jedenfalls beachtet werden. Flüge über bebautem Gebiet können ebenfalls problematisch sein. Im Wiener Stadtgebiet ist der Betrieb einer Drohne jedenfalls unzulässig. Weichen Sie daher am besten auf unbebaute Gebiete außerhalb der Stadt aus!
Ob Spielzeug oder schwere Drohne - Sie müssen darauf achten, dass Sie mit der Drohne keine Personen und Sachen beschädigen oder gefährden. Sollte es sich bei der Drohne nicht mehr um ein Spielzeug handeln (über 79 Joule), so ist es zudem notwendig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wenn Sie keine Bewilligung für den Betrieb einer Drohne haben, kann eine Anzeige erstattet werden – nicht nur von der Austria Control, sondern von jedem Bürger, der sich durch den Betrieb gestört fühlt. Der Betrieb ohne Bewilligung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit bis zu EUR 22.000 bestraft werden.
Wenn Sie eine bewilligungspflichtige Drohne einsetzen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Austria Control stellen, um die luftfahrtrechtliche Genehmigung für den Betrieb zu erhalten. Die Behörde entscheidet dann mittels Bescheid. Derzeit dauert das Verfahren aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen laut Website der Austria Control 4-6 Monate. Die Gebühr für die Bewilligung beträgt derzeit (Stand 2.5.2016) EUR 244 exklusive USt. für 3 Arbeitsstunden + EUR 68 für jede weitere halbe Arbeitsstunde.
Hier gelangen Sie zur Website der österreichischen Luftfahrtbehörde Austria Control, wo Sie auch das Antragsformular für die Betriebsbewilligung von Drohnen finden.
Seit 31.12.2020 müssen sich alle Betreiber an die einheitlichen EU-Regelungen für die zivile Nutzung von Drohnen halten. Die Drohnenverordnung (EU) 2019/947 gibt vor, dass sich jeder Betreiber einer Drohne einer Prüfung (Drohnenführerschein) unterziehen muss. Was genau diese Verordnung verändert und mit welchen Strafen bei Verstößen zu rechnen ist, können Sie im Interview zum Thema "Drohnenführerschein" nachlesen.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media