Diversion in Österreich – Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Wann ist eine Diversion bei Begehung einer Straftat möglich? Muss das Opfer immer zustimmen? Erfolgt auch bei einer Diversion ein Eintrag ins Strafregister? – Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Diversion.

20.02.2017 | Strafrecht Seite drucken

Seit dem Jahr 2000 können die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte bei geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichten, wenn sich der beschuldigte Jugendliche oder Erwachsene zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet oder sich an einem außergerichtlichem Tatausgleich beteiligt. In diesem Fall wird nicht mehr eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Erfolgt die Diversion im Rahmen des Gerichtsverfahrens, wird die betroffene Person nicht verurteilt und erhält auch keine Eintragung ins Strafregister.

Welche Voraussetzungen bestehen bei einer Diversion?

Nicht in allen Fällen ist eine Diversion möglich. Vielmehr müssen verschiedenste Voraussetzungen gegeben sein:

Welche Diversionsmaßnahmen gibt es?

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