Dienstzettel – was ist der Unterschied zum Arbeitsvertrag?

Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel übergeben. Dieser dient der Beweissicherung und muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enthalten.

Was ist ein Dienstzettel?

Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Während Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, sind Arbeitgeber zur Ausstellung eines Dienstzettels verpflichtet. Auf die Ausstellung kann nur dann verzichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis höchstens 1 Monat beträgt oder im ausgehändigten Arbeitsvertrag alle gesetzlichen Angaben enthalten sind.

Was ist der Unterschied zum Arbeitsvertrag?

Der Dienstzettel dient lediglich der Dokumentation und Beweissicherung eines bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Es dürfen keine neuen Rechte oder Pflichten enthalten sein – es gilt das im Arbeitsvertrag Vereinbarte.

Welchen Inhalt muss ein Dienstzettel aufweisen?

Ein Dienstzettel muss in jedem Fall folgende Punkte beinhalten:

Dienstzettel unvollständig oder falsch – was tun?

Arbeitnehmer haben in diesem Fall das Recht auf Nachtrag bzw. Berichtigung des Dienstzettels. Jede vereinbarte Änderung des Dienstzettels ist dem Dienstnehmer unverzüglich, spätestens aber 1 Monat nach Wirksamwerden schriftlich mitzuteilen. Wenn nur einzelne Punkte falsch sind, empfiehlt es sich einen eingeschriebenen Brief an den Arbeitgeber zu senden, in dem man auf die Fehler hinweist.

Welche Form muss ein Dienstzettel aufweisen?

Dienstzettel müssen schriftlich abgefasst sein. Da sie lediglich eine schriftliche Dokumentation darstellen, müssen sie nicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben werden. Dienstzettel sind von Gebühren befreit.

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