Die Wirecard Aktie: Lange galt die Aktie der Wirecard AG, dem aufsteigenden Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München, als verhältnismäßig sicheres und vor allem lukratives Investment. Die Wirecard Aktie erfreute sich umso mehr großer Beliebtheit als ein solches Wertpapier auf dem - damals wie heute - so verworrenen Finanzmarkt, schwer zu finden war.
Die Wirecard AG entwickelte sich prächtig und der Kurswert ihrer Aktie stieg stetig an: Lag der Kurswert der Wirecard Aktie heute vor vier Jahren, am 5. Juli 2016, noch bei € 38,78, hatte die Wirecard-Aktie am 6. September 2019 ihren Kurswert mit € 157,90 mehr als vervierfacht. Zu Höchstzeiten zeigte die Wirecard Aktie gar einen Kurswert von € 197,00 (3. September 2018). Kein Wunder also, dass zahlreiche Anleger die Wirecard Aktie kauften. Auch viele Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen empfahlen die Aktie als gutes Investment. Heute wollen viele Anleger wegen ihrer Wirecard Aktie Klage einbringen. Doch was ist passiert?
Die Wirecard AG verfolgten immer wieder Vorwürfe undurchsichtiger Geschäfte und Bilanzmanipulation, was jeweils zu zeitweisen Kursverlusten führte. Die Kurse der Wirecard Aktie erholten sich jedoch jeweils wieder, zumal die Wirecard AG die Anschuldigungen öffentlich von sich wies.
Um diese Vorwürfe ein für alle Mal auszuräumen, beauftragte die Wirecard AG den Wirtschaftsprüfer KPMG mit einer Sonderprüfung der Gesellschaft. Diese Sonderuntersuchung begann im Oktober 2019. Ab diesem Zeitpunkt ging der Kurs der Wirecard Aktie leicht zurück, war aber nach wie vor stark: Vor einem Jahr, am 5. Juli 2019, lag der Kurs der Wirecard Aktie immer noch bei beachtlichen € 152,00. Selbst am 13. Februar 2020 hatte die Wirecard Aktie noch einen Wert von € 143,85.
Am 28. April 2020 veröffentlichte die Wirecard AG sodann auf ihrer Homepage den fertigen Sonderbericht der KPMG.
Anstatt die Vorwürfe rund um die behauptete Bilanzfälschung auszuräumen, verstärkte der KPMG-Bericht jedoch die Verdachtsmomente gegen die Wirecard AG: So hielt KPMG in ihrem Bericht u.a. fest, dass bei den untersuchten Sachverhalten eine Häufung von Softwareverträgen ohne wirtschaftliche Substanz erkennbar sei, die nicht oder nicht korrekt in der Buchhaltung der jeweiligen Gesellschaft erfasst worden sei. Zudem sei ein für die Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG übliches Internes Kontrollsystem nicht eingerichtet gewesen. Ganz generell habe die Wirecard AG angeforderte Dokumente nicht rechtzeitig bzw. gar nicht zur Verfügung gestellt, und habe es sich bei den übermittelten Dokumenten zudem ausschließlich um elektronische Kopien gehandelt, deren Authentizität nicht überprüft werden habe können.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des KPMG-Sonderberichts kam es zu einem Kurseinbruch der Wirecard Aktie um rund 25 % von € 132,60 (27. April 2020) auf € 101,68 (28. April 2020).
Am 22. Juni 2020 teilte die Wirecard AG mit, „dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insg. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“ (Hervorhebung durch den Autor). Weiters nahm die Wirecard AG die Einschätzung diverser bereits veröffentlichter vorläufiger Betriebsergebnisse (u.a. des Geschäftsjahres 2019 sowie des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020) mit dem Hinweis, dass auch „(m)ögliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre (…) nicht ausgeschlossen werden“ können, zurück.
Am 25. Juni 2020 teilte die Wirecard AG mit, beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Weiters werde geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.
In Folge erlitt die Wirecard Aktie einen Totalverlust. Am 26. Juni 2020 lag der Kurswert der Wirecard-Aktie bei nur mehr € 1,42.
Viele Experten raten derzeit, in Sachen Wirecard Klage zu erheben. Grundsätzlich sind für geschädigte Anleger, die mit ihrer Wirecard Aktie Geld verloren haben, mehrere Anspruchsgegner im Rahmen einer Wirecard Klage denkbar:
Anspruchsgegner 1:
Das sind zum einen die Wirecard AG selbst sowie deren ehemalige Vorstände Dr. Markus Braun (Vorstandsvorsitzender) und Jan Marsalek (Chief Operating Officer, COO), und die Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei den mit dem KPMG-Sonderbericht vom 28. April 2020 bzw. der Ad Hoc-Mitteilung vom 22. Juni 2020 veröffentlichten Informationen, wonach bei der Wirecard AG u.a. ein notwendiges Internes Kontrollsystem gefehlt habe bzw. es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Bankguthaben in Höhe von € 1,9 Mrd. nicht gegeben habe, und dem damit verbundenen Vorwurf der schweren Bilanzmanipulation (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung, Anm.), handelt es sich - unserer Ansicht nach - um Insiderinformationen, die viel früher veröffentlicht werden hätten müssen. Entsprechend könnten gegenüber der Wirecard AG sowie deren (damaligen) Vorständen Dr. Markus Braun und Jan Marsalek die Verletzung von Offenlegungspflichten, gegenüber dem Aufsichtsrat die Verletzung von Kontroll- und Aufsichtspflichten argumentiert werden.
Anspruchsgegner 2:
b. Mögliche Ansprüche im Rahmen einer Wirecard Klage sind auch gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) denkbar. Dies, zumal die Wirecard AG mit Ad Hoc-Mitteilung vom 22. Juni 2020 zugegeben hat, dass ausgewiesene Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt € 1,9 Mrd. nicht bestünden und deswegen diverse bereits veröffentlichte vorläufige Betriebsergebnisse als unrichtig zurückgenommen hat.
Anspruchsgegner 3:
Als Gegner einer Wirecard Klage kommt auch die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin wegen der allfälligen Verletzung von Überwachungspflichten in Betracht.
Anspruchsgegner 4:
Allenfalls ist auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen denkbar, die im Rahmen der Beratung über die Wirecard Aktie unter Umständen nicht ausreichend auf das bestehende Risiko hingewiesen haben.
Anleger, die vor dem 22. Juni 2020 (= Zeitpunkt der Ad Hoc-Mitteilung betreffend das Eingeständnis der Fiktion von € 1,9 Mrd. und der Rücknahme vorläufiger Betriebsergebnisse) die Wirecard Aktie gekauft haben, kommen - aus unserer Sicht - für einen allfälligen Anspruch auf Schadenersatz in Betracht. Die Argumentation für Anleger, die aufgrund ihrer Wirecard Aktie Klage erheben, lautet - vereinfacht gesagt - dahingehend, dass die Anleger die Wirecard Aktie nicht gekauft bzw. verkauft hätten, wenn sie ordnungsgemäß und zeitgerecht von den nunmehr veröffentlichen Umständen, allen voran den behaupteten Kontroll- und Organisationsmängeln sowie den vermeintlichen Bilanz- bzw. Betrugsvorgängen, informiert worden wären.
Unerheblich ist dabei, ob Sie die Aktien noch halten oder bereits verkauft haben. Im ersten Fall wird Schadenersatz in Form einer sog. „Zug-um-Zug-Rückgabe“ der Wirecard Aktie, im zweiten Fall in Form einer Differenzzahlung begehrt.
LEGAL CHAMBERS Kainz berät aktuell mehrere Anleger, die mit einem Kursverlust der Wirecard Aktie Schaden erlitten haben. Wirecard Klagen sind in Vorbereitung.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. blickt auf eine langjährige Expertise als Rechtsanwalt im Bank- und Anlegerrecht zurück. Bereits im Rahmen des Immofinanz-Skandals und der damit im Zusammenhang stehenden Finanzkrise 2007 unterstützte Rechtsanwalt Dr. Kainz zahlreiche geschädigte Anleger und half diesen, ihren aufgrund des Kursverlustes erlittenen Schaden zurückzuerlangen. Dr. Kainz ist im Übrigen Lektor für Bankrecht an der Fachhochschule des bfi Wien.
LCK wird sich zudem namens der vertretenen Anleger dem in Österreich einzuleitenden Strafverfahren gegen die damaligen Vorstände der Wirecard AG, Dr. Markus Braun und Jan Marsalek anschließen. Für alle Beteiligten gilt dabei selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Hier geht es zu unserer >>> Wirecard-Kanzleiseite
Rufen Sie uns auch gerne an unter +43 1 890 66 28 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an office@legal-chambers.at. Wir beraten Sie individuell und persönlich zu möglichen Ansprüchen aus dem Kauf Ihrer Wirecard-Aktie.
LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. Universitätsring 12, A-1010 Wien Tel.: +43 1 890 66 28 E-Mail: office@legal-chambers.at https://legal-chambers.at/wirecard-klage/
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Artikel/Inhalte stellen Tipps von Experten dar und ersetzen dennoch keine rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media