Der Notar und das Testament – welche Dienstleistungen bietet der Notar an?

Sie möchten Ihren Nachlass regeln und ein Testament verfassen, wissen aber nicht, wie bzw. was Sie beachten sollen? In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Notar Ihres Vertrauens aufsuchen und sich beraten lassen. Welche Leistungen ein Notar im Zusammenhang mit Testamenten und der Regelung des Nachlasses erbringt, erklären wir in diesem Beitrag.

Eine wesentliche Aufgabe von Notaren ist die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren. Stirbt eine Person, wird deren Vermögen nicht automatisch auf die Erben übertragen, sondern es hat ein förmliches Verfahren stattzufinden, indem der Kreis der erbberechtigten Personen festgestellt wird und das zu übertragende Vermögen inventarisiert wird. Erst am Ende dieses Verfahrens kommt es zur Vermögensübertragung auf die Erben durch die sogenannte „Einantwortung“. Im Bereich des Erbrechts übernimmt der Notar daher wesentliche Aufgaben und verfügt auch über die entsprechenden speziellen Kompetenzen und Kenntnisse. Berechtigterweise wird Notaren im Bereich des Erbrechts besonderes Vertrauen entgegengebracht und sie werden häufig bei der Erstellung von Testamenten konsultiert. Wenn Sie einen Notar im Zusammenhang mit einer Testamentserstellung aufsuchen, wird sich dieser mit ihnen über ihre Vorstellungen und Wünsche unterhalten und Sie darüber aufklären, was zu beachten ist. Dies betrifft insbesondere Formvorschriften hinsichtlich der Gültigkeit des Testaments und der Pflichtteilsansprüche von Ehepartnern und Kindern. Werden derartige Beschränkungen nicht beachtet, könnte das Testament ungültig sein oder es zu erheblichen Erbschaftsstreitigkeiten kommen, die im schlimmsten Fall erhebliche Teile des Erbschaftsvermögens auffressen. Um dies zu vermeiden, wird der Notar mit Ihnen unter anderem folgende Fragen besprechen:

Sind alle Fragen beantwortet und ist dem Notar klar, welche Vorstellungen Sie haben, wird er das Testament aufsetzen, wenn Sie es nicht eigenhändig verfassen möchten. Speziell wenn es sich um große Vermögen handelt bzw. Unternehmen übertragen werden, sollten Sie unbedingt einen Notar aufsuchen und Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten vorab regeln. Ein eigenhändig verfasstes Testament kann hier zahlreiche Fallstricke bereithalten. Zumindest sollten Sie Ihr eigenhändig verfasstes Testament nachträglich von einem Notar überprüfen lassen. Im Zuge der Beratung durch einen Notar wird dieser mit Ihnen auch die Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile anderer Formen der Regelung der Erbfolge besprechen, wie zum Beispiel den Erbvertrag zwischen Ehepartnern oder die Übergabe bzw. Schenkung auf den Todesfall.

Eintragung im Testamentsregister

Um sicherzustellen, dass ihr Testament nicht verloren geht, sollten Sie dieses beim Notar hinterlegen. Eine Kopie des Original-Testaments können Sie zusätzlich an die erbberechtigten Personen übermitteln. Wenn ein Testament bei einem Notar hinterlegt ist, sollte dieses im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden. Damit ist sichergestellt, dass ihr letzter Wille bekannt und auch umgesetzt wird. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt ein neues Testament erstellen, stellen Sie sicher, dass auch dieses wieder in das Testamentsregister aufgenommen wird, da es sonst möglicherweise zu erheblichen Streitigkeiten zu Gültigkeit des Testaments kommen kann.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben