Cyber Stalking – eine Verfolgung im digitalen Netz

Insbesondere durch die rasante Entwicklung neuartiger Technologien hat Stalking eine neue Dimension erreicht. Das Stalking mittels digitaler Kommunikationskanäle wird vermehrt als Mittel zur Belästigung und Bedrohung genutzt. Etwa 2,7 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 18 – 66 Jahren gab an, über das Internet gestalkt worden zu sein. Männer als auch Frauen sind gleichermaßen betroffen. Dies ist ein Unterschied zu der klassischen Stalking-Methode, in der meistens Frauen zu den Opfern zählen.

25.06.2022 | Strafrecht Seite drucken

„Cyber Stalking“ – Definition

„Cyber Stalking“ ist eine Kategorie des Stalkings. In dieser speziellen Form werden vorrangig das World Wide Web und andere digitale Kommunikationstechnologien benutzt, um eine Person beharrlich zu verfolgen. Daher ist es seit dem 1. Juli 2006 gemäß § 107a StGB und § 107c StGB strafbar. 

Durch die stetige und rasante Weiterentwicklung von elektronischen Medien kann „Cyber Stalking“ als eine neue Art der Bedrohung angesehen werden. 

 

Formen des „Cyber Stalking“

Das Internet hat dabei eine besondere Bedeutung. Die geteilten Inhalte können sich sehr schnell und teils unbekannt verbreitet werden. Vorzugsweise nutzen die Täter diese Anonymität des Netzes, um verleumderische Nachrichten in der digitalen Welt zu verbreiten. 

Prinzipiell wird zwischen direkten und indirekten „Cyber Stalking“ entschieden. 

• Beim direkten „Cyber Stalking“ nimmt der Stalker Kontakt zu dem Opfer auf. Dabei wird beispielsweise das Telefon oder E-Mails benutzt, um die betroffene Person zu bedrohen.

• Im Falle des indirekten „Cyber Stalking“ nimmt der Täter keinen direkten Kontakt zu dem verfolgten Menschen auf. Bei dieser Form hat das Internet eine tragende Rolle. Der Verfolger kann intime Inhalte in Foren oder sozialen Medien verbreiten.

 

Wie hoch ist das Strafmaß bei „Cyber Stalking“?

In der digitalen Methode des Stalkings gibt es viele juristische Themenbereiche, die ineinandergreifen. Dazu zählen etwa medien- und datenschutzrechtliche Regeln als auch strafrechtliche Maßnahmen und der Zivilschutz. Demnach können die diesbezüglichen Strafen sehr hoch sein. 

Abhängig von dem Tatbestand wird „Cyber Stalking“ mit hohen Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen geahndet. Weiters ist auch eine Haft von bis zu 10 Jahren möglich. Eine Freiheitsstrafe ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer durch die psychische Belastung einen Selbstmordversuch vornimmt oder gar begeht. 

 

Wie kann man sich gegen „Cyber Stalking“ wehren?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die der Geschädigte vornehmen kann.

Zunächst sollten die Beweise dokumentiert werden. Das bedeutet, dass alle E-Mails, Chatprotokolle oder SMS gesichert werden. Darüber hinaus haben Betroffene die Möglichkeit, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten. Dies ist auch bei unbekannten Tätern durchführbar. Außerdem kann beim zuständigen Bezirksgericht eine „Einstweilige Verfügung“ gemäß § 382d Exekutionsordnung (EO) beantragt werden. Sollte die betroffene Person mit gefährlicher Drohung und Gewalt ausgesetzt sein, steht dem Opfer juristische und psychosoziale Prozessbegleitung zu. 

In Österreich gibt es zahlreiche Organisationen, die Unterstützung anbieten. Des Weiteren bieten fachkundige Rechtsanwälte fundierte Beratung und Beistand an. 

Die beste Möglichkeit, um sich vor „Cyber Stalking“ zu schützen, ist die Prävention. Daher ist Vorsicht geboten, wem persönliche Daten weitergegeben werden. Zudem gibt es Websites, die Schutz- und Hilfsprogramme für diverse digitale Medien anbieten. Diese Softwares sind kostenlos und helfen dabei, Daten und Geräte vor Gefahren im IT-Bereich zu schützen. 

 

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