„Cat Fishing“ ist ein Täuschungsvorgehen, bei der eine gefälschte Online-Identität erstellt wird. In den meisten Fällen wird dabei ein konkretes Opfer ausgesucht. „Catfishing“ ist vor allem auf Dating-Websites verbreitet. Die Absichten der Täter haben meistens einen betrügerischen Hintergrund.
Der „Catfish“ erstellt eine frei erfundene Persönlichkeit oder kopiert eine reale Person. Das gefälschte Profil wird mit unrichtigen Informationen versehen. Dabei soll die gefälschte Identität so glaubhaft wie möglich wirken. Der Täter nimmt über sozialen Netzwerken Kontakt zu den potenziellen Opfern auf. Dabei wird versucht, eine Beziehung zu den betroffenen Personen aufzubauen und das Vertrauen zu gewinnen.
Die Motive für „Cat Fishing“ sind vielfältig. Einerseits wollen die „Catfisher“ vertrauliche Informationen, Daten oder gar hohe Geldbeträge von den geschädigten Personen erlangen. Andererseits ist es auch häufig das Ziel, Personen geplant zu mobben oder zu schädigen.
Die Vorgehensweise des „Catfishings“ ist schwer zu erkennen. Die erfundenen Profile und Identitäten werden mit hohem Aufwand gefälscht. Jedoch ist es ein Warnzeichen, wenn jeder persönliche Kontakt vermieden wird. Außerdem werden Video-Unterhaltungen umgangen.
Prinzipiell ist es nicht strafbar, ein Account mit falschen Angaben zu erstellen. Dies verstößt lediglich die Nutzungsbedingungen der diversen Anbieter der sozialen Netzwerke. „Cat Fishing“ ist erst dann strafbar, wenn mit dem erstellten Profil strafrechtliche Handlungen einhergehen.
Durch das Vorgehen wird häufig Betrug begangen oder zu mindestens versucht. Ein Betrug liegt gemäß §§ 146 ff Strafgesetzbuch (StGB) dann vor, wenn eine Person vorsätzlich das Opfer derart täuscht, sodass eine unrechtmäßige Bereicherung für den Täter zustande kommt. Für dieses Delikt ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.
Weiters wird mit dem „Catfishing“ versucht, die Geschädigten mittels sensibler und intimer Daten und Informationen zu erpressen. Nach dem § 144 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Erpressung dann vor, wenn jemand vorsätzlich mit Gewalt oder mit gefährlicher Drohung das Opfer nötigt, sodass dem Täter eine unrechtmäßige Bereicherung einhergeht. Weiters sind auch Nötigung und Stalking häufige Delikte, die bei dieser Praxis in Betracht kommen.
Die Vorgehensweise des „Cat Fishings“ kann auch zivilrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Sollte für die falsche Identität die Daten einer tatsächlich existierenden Person verwendet werden, handelt es sich hierbei um eine Persönlichkeitsverletzung. Darüber hinaus ist oft das Recht am eigenen Bild verletzt worden. Den Betroffenen stehen gemäß § 82 UrhG ein Beseitigungsanspruch zu. Das bedeutet, dass das Opfer die Löschung des Profils einfordern kann. Weiters können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche verlangt werden.
Die Praxis des „Cat Fishings“ ist eine komplexe Thematik, die nicht immer klar definiert ist. Daher bietet eine fundierte juristischer Expertise die beste Rechtsberatung. Weiters ist Plattform „Mein Bild im Netz“ eine Internet Ombudsstelle, die sämtliche Fragen zu dieser speziellen Angelegenheit beantwortet. Darüber hinaus bietet der Service kostenlos fachkundige Beratung an.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media