Damit Sie Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Arbeitsverhältnis muss ununterbrochen 6 Monate gedauert haben.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um mindestens ¼ und höchstens um die Hälfte reduziert werden.
Die in der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten.
Die Bildungsteilzeit kann nur in einer Dauer von mindestens 4 Monaten bis zu 2 Jahren verbraucht werden.
Die Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden.
Die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden.
Für jede Arbeitsstunde, die weniger gearbeitet wird, zahlt das AMS 0,79 EUR Bildungsteilzeitgeld pro Tag. Wenn Sie z.B. Ihre Wochenarbeitszeit um 10 Stunden reduzieren, erhalten Sie 237 EUR pro Monat (10 x 0,79 x 30 = 237 EUR).
Ja. Können Sie die Aus- oder Weiterbildung nicht nachweisen (Kursbesuchsbestätigung etc.), muss das bereits bezogene Bildungsteilzeitgeld unter Umständen zurückgezahlt werden.
Der Antrag auf Bildungsteilzeitgeld muss bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS gestellt werden.
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