Bildungsteilzeit: Welche Voraussetzungen gibt es?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.

Welche Voraussetzzungen gibt es für die Bildungsteilzeit?

Damit Sie Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Wieviel Unterstützung steht einem während der Bildungsteilzeit zu?

Für jede Arbeitsstunde, die weniger gearbeitet wird, zahlt das AMS 0,79 EUR Bildungsteilzeitgeld pro Tag. Wenn Sie z.B. Ihre Wochenarbeitszeit um 10 Stunden reduzieren, erhalten Sie 237 EUR pro Monat (10 x 0,79 x 30 = 237 EUR).

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Muss die Ausbildung nachgewiesen werden?

Ja. Können Sie die Aus- oder Weiterbildung nicht nachweisen (Kursbesuchsbestätigung etc.), muss das bereits bezogene Bildungsteilzeitgeld unter Umständen zurückgezahlt werden.

Wo muss der Antrag auf Bildungsteilzeitgeld gestellt werden?

Der Antrag auf Bildungsteilzeitgeld muss bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS gestellt werden.

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