Besitzstörungsklage – Wann ist sie zulässig?

Die Besitzstörungsklage ermöglicht die rasche Abwehr von unzulässigen Störungen. Aber wann liegt eine Besitzstörung vor und welche besonderen Verfahrensregeln sind zu beachten?

17.01.2017 | Zivilrecht Seite drucken

Wann liegt eine Besitzstörung vor?

Das Besitzstörungsverfahren in Österreich soll den Schutz und die Wiederherstellung des ungestörten Besitzes in einem vereinfachten Verfahren vor dem Bezirksgericht gewährleisten. Dieses besondere Verfahren steht – wie der Name schon sagt – dem Besitzer einer Sache oder eines Rechts zu. So ist bspw. der Mieter einer Wohnung Besitzer der Wohnung, nicht aber Eigentümer. In seiner Eigenschaft als Besitzer steht im aber die Besitzstörungsklage gegen Störungen durch den Vermieter oder andere unberechtigte Personen zu.

Besitzstörungsverfahren spielen insbesondere bei Immobilien eine große Rolle: Der Eigentümer bzw. auch der Mieter soll vor rechtswidrigen Eingriffen wie unbefugtem Betreten geschützt werden. Wann die Besitzstörung erfolgt ist und wie lange sie gedauert hat, ist unerheblich. Auch kurze Störungen berechtigen bereits den Besitzer, zum Einbringen einer Besitzstörungsklage.

Eine Besitzstörung liegt z.B. in diesen Fällen vor:

Welche besonderen Regelungen gelten im Besitzstörungsverfahren?

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