Das Besitzstörungsverfahren in Österreich soll den Schutz und die Wiederherstellung des ungestörten Besitzes in einem vereinfachten Verfahren vor dem Bezirksgericht gewährleisten. Dieses besondere Verfahren steht – wie der Name schon sagt – dem Besitzer einer Sache oder eines Rechts zu. So ist bspw. der Mieter einer Wohnung Besitzer der Wohnung, nicht aber Eigentümer. In seiner Eigenschaft als Besitzer steht im aber die Besitzstörungsklage gegen Störungen durch den Vermieter oder andere unberechtigte Personen zu.
Besitzstörungsverfahren spielen insbesondere bei Immobilien eine große Rolle: Der Eigentümer bzw. auch der Mieter soll vor rechtswidrigen Eingriffen wie unbefugtem Betreten geschützt werden. Wann die Besitzstörung erfolgt ist und wie lange sie gedauert hat, ist unerheblich. Auch kurze Störungen berechtigen bereits den Besitzer, zum Einbringen einer Besitzstörungsklage.
Eine Besitzstörung liegt z.B. in diesen Fällen vor:
Es wird unbefugt ein Auto auf einem Privatgrundstück abgestellt.
Der Vermieter betritt unbefugt die Wohnung des Mieters.
Ein Ehepartner tauscht die Schlösser der Mietwohnung aus, um so den anderen Ehepartner am Betreten der Ehewohnung zu hindern.
Im Besitzstörungsverfahren muss die Klage innerhalb von 30 Tagen bei Gericht einlagen, nachdem der Kläger von der Störung Kenntnis erlangt hat und den Störer kennt.
Das Verfahren soll aufgrund der Dringlichkeit der Erledigung besonders rasch abgewickelt werden.
Im Verfahren wird lediglich der Besitz und die erfolgreiche Störung behandelt, nicht dagegen ob der Besitz zu Recht besteht oder wer der Eigentümer ist. Bewiesen werden muss lediglich, dass eine Störung erfolgt ist.
Während dem Verfahren kann der Richter bereits einstweilige Vorkehrungen anordnen, sofern diese zur Abwendung einer dringenden Gefahr, zur Verhütung von Gewalttätigkeiten oder zur Hintanhaltung eines unwiederbringlichen Schadens nötig sind.
Das Verfahren wird mit einem Beschluss beendet, in dem das Gericht die Untersagung eines bestimmten Verhaltens, unter Umständen auch eine Sicherstellung (bspw. Beschlagnahme) ausspricht.
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