In Österreich ist der Bauvertrag ein Werkvertrag, der nach den allgemeinen Grundsätzen von Angebot und Annahme zustande kommt. Deswegen unterliegen die entsprechenden Bestimmungen dem ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Das Angebot geht, in den meisten Fällen, von einem Bauunternehmen aus. Daher obliegt die Position der Annahme meist private Personen.
Grundsätzlich beschreibt das Baurecht in Österreich die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die mit dem Bauen in Verbindung stehen. Im Fokus steht demnach die Bautätigkeit. In privatrechtlicher Hinsicht geht es oft um etwaige Fragen bezüglich der Errichtung des Gebäudes und der Klärung von möglichen Streitigkeiten.
In einem Hausbauvertrag werden sämtliche Regelungen über den Bau eines Hauses festgelegt. Im Wesentlichen gibt es drei verschiedene Vertragstypen für einen Hausbauvertrag: der Totalunternehmervertrag, der Generalunternehmervertrag und der Alleinunternehmervertrag, der die häufigste Form darstellt. Allerdings gibt es im Bauvertragsrecht Bestandteile, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wird:
Prinzipiell ist der Abschluss eines Bauvertrages keine Pflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, auf eine genaue schriftliche Fixierung Wert zu legen. Etwaige Schwierigkeiten können durch einen Abschluss des Vertrages leichter geregelt werden.
Ein fachkundiger Anwalt oder Anwältin kann Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs alle nötigen Informationen und Bestimmungen über das Bauvertragsrecht in Österreich geben. Weiters kann Ihnen der Jurist oder die Juristin genaue Einzelheiten zur Vertragsbestimmung erklären. Außerdem erfahren Sie, welche Details in einem Hausbauvertrag nicht fehlen sollten und inwieweit mündliche Vereinbarungen vor Gericht einen Bestand haben. Die wichtigsten Bestandteile einer baurechtlichen Rechtsberatung sind die Fragen zur Vertragsgestaltung in Bezug auf Mängel und der Erwerb bzw. der Verkauf von Liegenschaften.
Der Bau eines Hauses ist oft ein langwieriger Prozess, der mit hohen Kosten verbunden ist. Das Endergebnis kann mehr oder weniger zufriedenstellend sein.
Schlichtungsstellen bieten Unterstützung bei vorprozessualen außergerichtlichen Streitbeilegungen an. Diese Beratungsstellen ermöglichen einen unbürokratischen und raschen Vergleichsvorschlag. Falls die Streitparteien mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein sollten, kann man sich trotzdem noch an ein ordentliches Gericht wenden. Meistens gelingt der Stelle jedoch die Streitsumme zu minimieren oder dass die Streitpunkte zu reduzieren.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media